Unverhältnismäßig

Die fünf Jahre Freiheitsstrafe für den Brandstifter von Feusdorf sind, wiewohl juristisch völlig korrekt zustande gekommen, schwer zu verstehen. Das hat nichts mit der Bagatellisierung einer durchaus gravierenden Straftat zu tun, es geht um die Verhältnismäßigkeit.

Ein Blick auf Urteile der letzten Jahre zeigt, dass Totschläger und Menschenräuber, Messerstecher und Kindesmissbraucher in vielen Fällen mit milderen Strafen davon gekommen sind. Obwohl der Täter von Feusdorf keinen Menschen konkret gefährdet hat. Natürlich kann man nie ein einzelnes Verfahren mit einem anderen vergleichen. Aber es fällt auf, dass bei allen Straftaten gegen Leib und Leben, Mord ausgenommen, dem Gericht vom Gesetz die Möglichkeit eingeräumt wird, einen "minder schweren Fall" anzunehmen, mit drastisch reduziertem Strafrahmen. Von dieser Möglichkeit machen die Richter rege - und oft zu Recht - Gebrauch. Aber es ist kaum zu begreifen, dass bei einem Delikt, das sich gegen eine Sache richtet, solche Milde nicht möglich ist, selbst wenn sie allen Beteiligten angemessen erschiene. Diese Merkwürdigkeit hängt damit zusammen, dass eine Brandstiftung, auch wenn sie sich gegen das Eigentum des Brandstifters richtet und niemand anderem schadet, in Deutschland zu den gemeingefährlichen Straftaten gezählt wird - ähnlich eingestuft wie die absichtliche Herbeiführung einer Atom-Explosion. Es wäre sinnvoll, würde das Strafgesetz auch in diesem Fall dem Gericht die Chance geben, ein Urteil zu fällen, das dem Einzelfall gerecht wird. d.lintz@volksfreund.de

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