Unverhofft kommt oft

Die Zeit drängt. Wenn das Bundesverfassungsgericht die Ungleichbehandlung verschiedener Vermögenswerte wie Geldanlagen und Immobilien aufhebt und die Bundesregierung ein neues Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz verabschiedet, wird das Erben für viele teurer.

Die Zeit drängt. Wenn das Bundesverfassungsgericht die Ungleichbehandlung verschiedener Vermögenswerte wie Geldanlagen und Immobilien aufhebt und die Bundesregierung ein neues Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz verabschiedet, wird das Erben für viele teurer. Denn es ist davon auszugehen, dass Vater Staat angesichts knapper Kassen seine Hand weit aufhalten wird, um vom Ableben seiner Bürger (noch) mehr zu profitieren. All denjenigen, die eine zweite Immobilie besitzen, über mehrere Grundstücke oder weiteres Bauland verfügen oder deren Gesamtvermögen die Freibeträge überschreitet, läuft die Zeit davon. Eine ausgetüftelte Erbplanung, die schon zu Lebzeiten das Vermögen für die künftige Generation sichert und den Lebensstandard des Schenkenden sichert, tut Not. Aber auch für alle anderen gilt: So schnell wie möglich für später vorsorgen! Denn unverhofft kommt oft. Viele Deutsche haben nicht einmal eine vage Ahnung davon, wie viel Erbschaftssteuer sie auf das Vermögen ihrer Eltern zahlen müssten. Und viele Ältere scheint das Thema nicht zu interessieren. Dabei gereicht Letzteren eine geordnete Erbfolge, Vermögensübertragung und Testamentsplanung nicht einmal zum Nachteil, gibt es doch zahlreiche Möglichkeiten, das Verhökern oder Verprassen des Erbes im Vorfeld zu verhindern. Denn wer seinen Nachlass nicht rechtzeitig regelt, der verschenkt unnötig Geld an Vater Staat. Wer zahlt schon gern Steuern? Und jenseits aller finanziellen Fragen: Vielen Familien erspart der offene Umgang mit diesem Thema eine Menge Frust und Streit für den unvermeidlichen Fall der Fälle. s.schwadorf@volksfreund.de

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