Verantwortung

Stellen wir uns vor, Nachbars Hund beißt Sie, und Sie müssen sich verarzten lassen. Wer trägt Ihre Behandlungskosten? Natürlich der Hundebesitzer. Stellen wir uns weiter vor, Sie befahren vorschriftsmäßig mit ihrem Auto eine Einbahnstraße, und Ihnen kommt plötzlich ein Radfahrer entgegen, der angesichts der drohenden Kollision erschreckt, hinfällt und sich verletzt.

Wer trägt zumindest eine Teilschuld? Sie! Weil Sie nämlich für die schon alleine vom Betrieb Ihres Autos ausgehende potenzielle Gefahr haftbar sind. Und stellen wir uns ein Drittes vor: Nachbars sechsjähriger Junior zerkratzt Ihnen den Lack Ihres Autos. Da haben Sie Pech gehabt. Denn weder die Eltern - so sie denn ihre Aufsichtspflicht nicht grob vernachlässigt haben - noch deren Haftpflichtversicherung sind zum Schadenersatz verpflichtet. Das bringt selbst Gutwillige ins Grübeln. Natürlich können die Kleinen die Folgen ihres Tuns nicht immer abschätzen. Und ebenso natürlich können Eltern ihre Rasselbande nicht ständig im Auge haben - aber enthebt sie das ihrer Verantwortung für das Handeln ihrer Kinder? Darauf habe ich nur eine klare Antwort: Nein! Natürlich trifft sie keine persönliche Schuld in solchen Fällen - aber es kann auch nicht im Sinne des Gesetzes sein, einen schuldlos Geschädigten auf seinem Schaden sitzen zu lassen. hj.mueller@volksfreund.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort