Verbände „Verbandsschädigend und unehrenhaft“ – Dehoga will Kritiker loswerden

Trier · Der Knatsch im Dehoga-Landesverband hat schon drei Kreisvorsitzende den Posten gekostet. Mit Matthias Ganter soll jetzt ein prominenter Kläger ausgeschlossen werden.

 Der rheinland-pfälzische Gastroverband Dehoga zeigt derzeit häufig Flagge, häufiger, als manchem Funktionär und Mitglied lieb ist.

Der rheinland-pfälzische Gastroverband Dehoga zeigt derzeit häufig Flagge, häufiger, als manchem Funktionär und Mitglied lieb ist.

Foto: picture alliance / dpa/Daniel Bockwoldt

Der interne Knatsch beim rheinland-pfälzischen Hotel- und Gaststättenverband Dehoga geht in die nächste Runde. Nach Informationen unserer Zeitung hat der Landesverband gegen den Traben-­Trarbacher Hotelier Matthias Ganter ein Ausschlussverfahren eingeleitet. Dem 57-Jährigen werde „verbandsschädigendes und unehrenhaftes Verhalten“ vorgeworfen, heißt es in einem Schreiben an den Dehoga-Kreisverband Bernkastel-Wittlich, dem Ganter angehört.

Der Traben-Trarbacher Hotelier ist Sprecher einer Gruppe von 20 Unternehmern, die den Dehoga-Landesverband verklagt haben, weil sie die vorzeitige Amtszeitverlängerung von Präsident Gereo Haumann bis zum Jahr 2029 für unwirksam halten (der TV berichtete mehrfach). Die Kläger argumentieren, dass dies der Satzung des Verbands widerspreche. Der Hotel- und Gaststättenverband hat in Rheinland-Pfalz nach eigenen Angaben 4500 Mitgliedsbetriebe; bundesweit sind es 65 000 (siehe Extra).

Der Mitte Dezember beim Landgericht Bad Kreuznach eingereichten Klage haben sich so namhafte Betriebe wie das Landhaus St. Urban, das Mertesdorfer Weingut Weis, das Hotel Molitorsmühle, das Weinromantikhotel Richtershof in Mülheim oder der Deutsche Hof in Trier angeschlossen. Sie wollen erreichen, dass die vorzeitige Amtszeitverlängerung Haumanns für nichtig erklärt wird.

Beim Hotel- und Gaststättenverband sieht man der Klage gelassen entgegen. Die Wahl sei „satzungsrechtlich einwandfrei und vom Verfahrensablauf ordnungsgemäß zustandegekommen“, sagte Dehoga-Geschäftsführerin Anna Roeren-Bergs unter Verweis auf Anwälte, die den Sachverhalt geprüft hätten.

Ihr Credo: Die Klage dürfte keinerlei Aussicht auf Erfolg haben. Das neunköpfige Dehoga-Präsidium stellte sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe geschlossen hinter den Präsidenten.

Einigen namentlich nicht genannten Kritikern wurde danach verbandsschädigendes Verhalten vorgeworfen und mit „Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Ausschluss“ gedroht.

Der Traben-Trarbacher Hotelier Matthias Ganter (Jugendstilhotel Bellevue, Moselschlösschen) ist nun offenbar der Erste, bei dem die Ankündigung in die Tat umgesetzt werden soll. Ihn ihm sehen die Dehoga-Verantwortlichen wohl einen der Hauptdrahtzieher der beim Bad Kreuznacher Landgericht anhängigen Klage.

Laut Dehoga-Satzung kann ein Mitglied ausgeschlossen werden, wenn es gegen die satzungsmäßigen Pflichten verstößt oder sich verbandsschädigend oder unehrenhaft verhält. All das wird Ganter vorgeworfen, wie Dehoga-Präsident Gereon Haumann am Montag auf Anfrage unserer Zeitung sagte. Näher auf die Hintergründe ging Haumann dabei nicht ein.

Ganter selbst erfuhr nach eigenen Angaben erst auf seine schriftliche Anfrage hin, dass ein Ausschlussverfahren gegen ihn eingeleitet worden sei. Eine Einbindung und Information seiner Person werde „selbstverständlich zu dem von der Satzung vorgegebenen Verfahrensstadium erfolgen“, heißt es in einem Schreiben von Dehoga-Geschäftsführerin Anna Roeren-Bergs.

Nach der Satzung kann das neunköpfige Dehoga-Präsidium ein Mitglied nach Anhörung des zuständigen Kreisverbands ausschließen.

Das entsprechende Schreiben sei am Freitag beim Kreisverband per Einschreiben eingegangen, sagte der kommissarische Bernkastel-Wittlicher Dehoga-Vorsitzende Rolf Pohl. Der Kinheimer Hotelier führt den Kreisverband übergangsweise, seit Vorgänger Manfred Schmitz – neben zwei weiteren Dehoga-Kreisvorsitzenden – Ende Januar zurückgetreten war. Wie die Stellungnahme ausfallen wird, ist noch offen. Dem Bernkastel-Wittlicher Kreisverband gehören sowohl Kritiker wie auch Befürworter des amtierenden Präsidenten an.

Auf die Frage, was passiere, wenn der Kreisverband dem Ausschluss widerspreche, sagte Haumann unserer Zeitung: Das Verfahre laufe noch, daher sei Matthias Ganter auch noch Dehoga-Mitglied.

Ganter selbst wollte das Ausschlussverfahren zunächst nicht kommentieren. „Da mir bisher keinerlei Gründe mitgeteilt wurden, kann ich dazu derzeit auch keine Stellungnahme abgeben“, sagte der 57-Jährige am Montag unserer Zeitung. Auf die Frage, ob er gegen das Ausschlussverfahren vorgehen werde, sagte Ganter, das hänge von der Begründung ab.

„Wenn meine Person in Misskredit gebracht wird, werde ich mich selbstverständlich wehren.“ Nach seinen Angaben sind die beiden von ihm geführten Traben-Trarbacher Hotels seit fast drei Jahrzehnten Dehoga-Mitglied.

Laut Satzung ist gegen den Ausschluss eines Mitglieds innerhalb eines Monats Beschwerde beim Präsidium zulässig. Über die müsse dann der sogenannte Große Vorstand des Landesverbands entscheiden, dem neben dem neunköpfigen Präsidium die 32 Kreisvorsitzenden angehören. Nach Dehoga-Angaben hat es in der jüngeren Vergangenheit erst ein Ausschlussverfahren gegeben.

Wann das Bad Kreuznacher Landgericht über die Klage der 20 Hoteliers entscheidet, ist noch offen. Nach Angaben aus Klägerkreisen wurde die dem Dehoga eingeräumte Frist zur Klageerwiderung vor einiger Zeit bis Ende März verlängert. Vor Mitte des Jahres dürfte damit kaum mit einem Verhandlungstermin zu rechnen sein.

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