Verteidigung fordert Bewährungsstrafe für Hoeneß

München · Im Steuer-Prozess gegen Uli Hoeneß fordert die Verteidigung eine Bewährungsstrafe und die Aussetzung des Haftbefehls gegen den Präsidenten des FC Bayern München.

(dpa) - „Die Tat wird überlagert von einer vollständigen Rückkehr zur Steuerehrlichkeit“, sagte Anwalt Hanns Feigen am Donnerstag vor dem Landgericht München. „Die Stunde Null dieses Verfahrens ist der 17. Januar 2013. Das war die Rückkehr des Herrn Hoeneß zur Steuerehrlichkeit.“ Es gebe bisher keine Urteile, wie mit einer solchen fehlgeschlagenen Selbstanzeige umzugehen sei. Das Urteil werde nicht vor 14.00 Uhr fallen, sagte Gerichtssprecherin Andrea Titz.

Zuvor hatte die Anklage für eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten plädiert. Es handele sich um einen besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung, sagte Staatsanwalt Achim von Engel. „Eine wirksame Selbstanzeige, die die Verfolgung verhindern würde, liegt nicht vor.“ An den Staatsanwalt gerichtet sagte Verteidiger Feigen, er halte die beantragte Strafe „in der Oktave für völlig verfehlt“.

Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage noch von 3,5 Millionen Euro hinterzogenen Steuern ausgegangen. Im Laufe der ersten drei Prozesstage vervielfachte sich diese Summe auf 27,2 Millionen Euro. Die Verteidigung hat diese Steuerschulden anerkannt.

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