Verunsicherung bleibt

Zweifellos haben die Assekuranzen ihr Geschäft im Blick, wenn sie jetzt eine massenhafte Kündigung von Lebensversicherungen im Zuge der Hartz-Gesetzgebung beklagen. Wenigstens bis zum Jahresende soll das Produkt ein Renner bleiben.

Auf später abgeschlossene Verträge werden bei Auszahlung Steuern fällig, was die Attraktivität dieser Geldanlage erheblich schmälert. Der Aufschrei wirft allerdings auch ein bezeichnendes Licht auf den politischen Umgang mit der Arbeitsmarktreform. Trotz regierungsoffizieller Schwüre, endlich Klarheit bei den Details zu schaffen, steht immer noch nicht fest, ob sich für einen ungeschmälerten Bezug des künftigen Arbeitslosengeldes II die jeweiligen Freibeträge beim allgemeinen Vermögen und bei der Altersvorsorge kombinieren lassen oder nicht. Letzteres kann zu der absurden Situation führen, dass ein Betroffener seine Lebensversicherung abspecken muss, nur um den Differenzbetrag aufs Sparbuch zu legen. Überhaupt ist es unbegreiflich, dass ein Staat, der die private Altersvorsorge vehement postuliert, ausgerechnet bei sozial gefährdeten Bevölkerungsgruppen nichts mehr davon wissen will. Die meisten Langzeitarbeitslosen sind zwischen 55 und 60. Ein Alter, in dem sich nach aller Erfahrung weder ein neuer Job auftut, noch ausreichend Zeit vorhanden ist, die individuelle Altersvorsorge entscheidend zu beeinflussen. Wenn Koalitionspolitiker darauf verweisen, dass die neuen Vermögensfreibeträge für Langzeitarbeitslose großzügiger seien als nach der jetzigen Regelung, dann übergehen sie geflissentlich, dass diese Konditionen schon Anfang 2003 kräftig beschnitten wurden. Sollte es noch zu Nachbesserungen bei Hartz IV kommen, muss die Altervorsorge ganz oben auf der Prioritätenliste stehen. nachrichten.red@volksfreund.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort