Verurteilt und doch erst einmal frei

Ein 55-jähriger Mann aus dem Kreis Birkenfeld muss für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Das Trierer Landgericht verurteilte ihn gestern, weil er seine Ex-Geliebte vergewaltigt hat.

Trier. (wie) Obwohl er wegen Vergewaltigung seiner Ex-Geliebten zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden ist, kann der 55-Jährige den Gerichtsaal als freier Mann verlassen. Zunächst. Irgendwann in den nächsten Wochen muss der selbstständige Landschaftsgärtner aus dem Kreis Birkenfeld wieder "einrücken". Seit Februar ist er bereits im Gefängnis gewesen. Daher wird er zu Beginn der Verhandlung in Handschellen in den Gerichtsaal geführt.

Verhaftet worden ist er auf dem Flughafen, als er gerade aus dem Urlaub kam. "Wie bei Kachelmann", meint sein Verteidiger Otmar Schaffarczyk vor der Verhandlung. Genau wie der bekannte Wetterfrosch, der im März auf dem Flughafen wegen Vergewaltigungsverdachts festgenommen worden ist und seitdem in Untersuchungshaft auf seinen Prozess wartet, hat auch der 55-Jährige die Tat bestritten. Selbst als Staatsanwalt Stephane Parent die Anklage vorliest, schüttelt der 55-Jährige immer wieder den Kopf.

Vor zwei Jahren soll sich der Mann bei seiner Ex-Geliebten, die ein Jahr zuvor, die Beziehung mit dem geschiedenen Familienvater beendet hatte, gemeldet haben. Die verheiratete Frau wollte ihn aber nicht sehen. Trotzdem soll er in das Haus der Frau in der Nähe von Thalfang (Kreis Bernkastel-Wittlich) eingedrungen und die Frau schließlich in der Küche vergewaltigt haben. Außerdem soll er ihr nachgestellt und sie immer wieder beobachtet haben, zuletzt Anfang dieses Jahres. Daraufhin hat sie ihn angezeigt. Die Vorwürfe seien haltlos, sagt Rechtsanwalt Schaffarczyk noch vor dem Prozess. Trotzdem ist er es, der nach Verhandlungsbeginn die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz um ein sogenanntes Rechtsgespräch bittet. Dabei geht es um eine Verständigung über ein mögliches Strafmaß. Üblich sind solche "Deals" nur, wenn der Angeklagte bereit ist, ein Geständnis abzulegen. Schaffarczyk hat das Geständnis des Mannes von der Länge der vom Gericht ins Auge gefassten Haftstrafe abhängig gemacht. Nach über einer Stunde Gesprächen hinter verschlossenen Türen, teilt Schaffarczyk mit, dass der Angeklagte die Tat ohne Einschränkungen gestehe. Damit ist dem Opfer, das bereits vor dem Gerichtsaal gewartet hat, die Aussage erspart geblieben. Und der Prozess kann nach einem Tag bereits beendet werden.

Zwei Jahre und zehn Monate Gefängnis lautet nach zweieinhalbstündiger Verhandlung das vergleichsweise milde Urteil. Staatsanwalt Parent und Nebenklage-Anwältin Ruth Streit haben drei Jahre Haft gefordert. Als Gründe für das Urteil nennt Richterin Schmitz das "völlig überraschende Geständnis" und die Tatsache, dass der Mann bis dahin nicht vorbestraft ist. Das Gericht hebt auch den Haftbefehl auf, weil keine Fluchtgefahr bestehe. Daher ist der Mann bis zum Haftantritt frei. Das Urteil ist rechtskräftig.

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