Vom Elterngeld bleibt immer weniger

Von der geplanten Rotstiftaktion beim Elterngeld sind neben Hartz-IV-Beziehern auch Mini-Jobber und Familien mit Anspruch auf Kinderzuschlag betroffen. Dagegen bleiben gut verdienende Eltern von den Sparmaßnahmen verschont. Das geht aus dem Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums hervor, der unserer Zeitung vorliegt.

Berlin. Kaum waren die Pläne von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) in der Welt, hagelte es heftige Kritik. Und das nicht nur von der Opposition. Auch im Regierungslager regt sich heftiger Widerstand.

Tatsächlich geht das Vorhaben der Ministerin deutlich über die im Rahmen des Sparpakets avisierten Maßnahmen hinaus. Anfang Juni hatte die Bundesregierung beschlossen, beim Elterngeld rund 600 Millionen Euro zu kürzen. Dazu sollten Elterngeldbezieher mit einem vormaligen Einkommen von über 1200 Euro nur noch 65 statt 67 Prozent der früheren Bezüge erhalten. Zugleich sollte das Elterngeld bei Hartz-IV-Empfängern künftig komplett als Einkommen behandelt werden. Entsprechend geringer ist dann ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) II.

Nach dem vorliegenden Referentenentwurf müssen sich nun obendrein auch noch Geringverdiener in Verzicht üben. Sogenannte Aufstocker-Familien, die wegen ihres geringen Einkommens Anspruch auf ergänzendes ALG II haben, können nach Berechnungen der Linksfraktion im Bundestag bis zu 300 Euro im Monat einbüßen. Laut Bundesagentur für Arbeit fallen darunter etwa 37 000 Personen.

Auch Familien, die einen Kinderzuschlag erhalten, machen monatlich bis zu 140 Euro minus, weil das Elterngeld bei ihnen ebenfalls in vollem Umfang als Einkommen berücksichtigt werden soll. Der Kinderzuschlag wird gezahlt, damit geringverdienende Eltern nicht wegen des Unterhalts ihres Nachwuchses ins Hartz-IV-System rutschen.

Und schließlich sollen auch Mini-Jobber Einbußen hinnehmen. Ihre Tätigkeit soll keine Rolle mehr bei der Berechnung des Elterngeldes spielen. Wer zum Beispiel einen 400-Euro-Job als Zweitjob hat, dem wird das Elterngeld in Zukunft nur noch auf Grundlage des Hauptjobs berechnet. Dadurch können die Einkünfte um bis 268 Euro im Monat sinken. Paare, bei denen die Frau oder der Mann das Familien-Einkommen mit einem Mini-Job aufbessert, hätten ein Minus von bis zu 88 Euro.

Von den 600 Millionen Euro Ersparnis kommen laut Referentenentwurf rund 155 Millionen durch die prozentuale Reduzierung des Elterngeldes auf 65 Prozent zustande. Der große Rest geht ausschließlich zu Lasten ärmerer Familien.

Begründet wird dieses Vorgehen mit einer notwendigen Stärkung des Arbeitsanreizes der Betroffenen. Nach Einschätzung der CSU würden die Pläne für Aufstocker und Mini-Jobber jedoch das glatte Gegenteil bewirken: Sie wären eine Strafe für diejenigen, die als Geringverdiener den Kontakt zum Arbeitsmarkt halten.

Von den Sparmaßnahmen unberührt bleiben indes Personen mit einem Monatseinkommen von mehr als 2770 Euro.

Denn der ausgezahlte Höchstbetrag des Elterngeldes von monatlich 1800 Euro soll ungeachtet der prozentualen Kürzung weiter gelten.

extra Das Elterngeld ist ein Lohnersatz für Mütter und Väter, die nach der Geburt eines Kindes ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder reduzieren. Es wurde 2007 eingeführt und beträgt 67 Prozent des letzten durchschnittlichen monatlichen Nettogehalts. Die Höchstgrenze liegt bei 1800, das Minimum bei 300 Euro. Im Juni kündigte die Bundesregierung an, das Elterngeld zu kürzen. So sollen ab einem Monats-Nettoeinkommen von 1240 Euro 65 Prozent gezahlt werden. Für Hartz-IV-Empfänger soll die Leistung wegfallen. Nicht erwerbstätige Eltern erhalten bislang mindestens 300 Euro monatlich. Bei einem Nettoeinkommen unter 1000 Euro kann die Rate in kleinen Schritten von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent des Gehaltes erhöht werden.

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