Von Ausschlüssen und Hindernissen

Trier · Es gibt verschiedene Gründe, warum Menschen nicht wählen gehen dürfen oder auch nicht können.

Trier Der Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes ist eindeutig: "Wahlberechtigt sind alle Deutschen,… die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich (dort) aufhalten." Dann folgt jedoch der Absatz der immer wieder vor Wahlen Behindertenvertreter auf die Palme bringt. Nicht wahlberechtigt sind demnach die, die nach Paragraf 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Darin steht unter anderem "ausgeschlossen vom Wahlrecht ist…derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist." Das betrifft geistig Behinderte oder auch etwa Demenzkranke. Nicht jeder Demenzkranke ist von der Wahl ausgeschlossen. Nur dann eben, wenn das Betreuungsgericht eine Betreuung für "alle Angelegenheiten" anordnet. In solchen Fällen wird die jeweilige Gemeindeverwaltung, in der der Betroffene lebt und wo das Wählerverzeichnisses geführt wird, informiert. Diese veranlasst dann, dass der Demenzkranke oder der geistig Behinderte aus dem Wählerverzeichnis gestrichen wird und auch keine Wahlbenachrichtigung erhält.
Der Ausschluss von einer Wahl ist an ganz enge Vorgaben geknüpft und gilt nur für bestimmte Fälle. Neben der Bestellung eines Betreuers ist das auch bei Straftätern der Fall, die dauerhaft in psychischen Kliniken untergebracht sind.
Gefängnisinsassen mit deutscher Staatsbürgerschaft sind nicht von der Wahl ausgeschlossen. Da es in den Gefängnissen aber keine Wahllokale gibt, und die im geschlossenen Vollzug sitzenden Gefängnissen nicht zur nächsten Wahlurne gebracht werden können, besteht für sie ausschließlich die Möglichkeit, per Briefwahl ihre Stimme abzugeben.
Körperlich Behinderte sind nicht von der Wahl ausgeschlossen. Trotzdem können sie ihre Stimme oft nicht ihrem Wahllokal abgeben, weil es nicht behindertengerecht ist und sie nicht reinkommen. Bei den Kommunalwahlen waren fast 20 Prozent der Wahllokale im Land nicht barrierefrei. "Jedes Wahllokal ohne barrierefreien Zugang ist eins zu viel", sagt der Landesbehindertenbeauftragte, Matthias Rösch. Zur anstehenden Bundestagswahl habe er gemeinsam mit dem Landeswahlleiter alle Kommunen dazu aufgerufen, Wahllokale barrierefrei einzurichten. In Trier hat dieser Appell bereits gefruchtet. Alle 72 Wahllokale der Stadt werden am 24. September barrierefrei sein. Aufgrund der Vielzahl der Wahllokale in den Kreisen wird es dort nicht überall barrierefreie Zugänge geben.

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