Vor allem in der Rechtspolitik geht es voran

Berlin · Die von der FDP durchgedrückte Nominierung von Joachim Gauck als Bundespräsidentenkandidat hat die schwarz-gelbe Koalition an den Rand der Belastbarkeit geführt. Nun soll der wiederbelebte Koalitionsausschuss neue Gemeinsamkeiten suchen. Die erste Sitzung bringt bereits Erfolge.

Berlin. Vizekanzler Philipp Rösler (FDP) und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatten sich schon vor dem Treffen des Koalitionsausschusses am Sonntagabend ausgesprochen. So konnte man sich zwei Stunden lang intensiv Sachthemen widmen. Jugendstrafrecht: Künftig sollen Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) bei Mord nicht mehr nur zehn Jahre, sondern bis 15 Jahre Haft bekommen können, wenn eine besonders schwere Schuld vorliegt. Für kleinere Straftaten wird "zur Erweiterung der pädagogischen Reaktionsmöglichkeiten" ein Warnschussarrest von bis zu vier Wochen eingeführt - für Fälle, in denen eine richtige Haftstrafe als zu hart erscheint. Presserecht: Bisher konnten Medien belangt werden, wenn ihnen geheime Papiere, etwa Ermittlungsakten, zugespielt wurden, und sie diese veröffentlichten. Künftig gilt auch in solchen Fällen der Quellenschutz.Wettbewerbsrecht: Die Koalition will durch ein "faires Wettbewerbsrecht" das Wachstum ankurbeln. Künftig ist nicht mehr die "Marktbeherrschung" das entscheidende Kriterium für die Untersagung einer Fusion, es reicht die "erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs" um Zusammenschlüsse untersagen zu können. Es soll sogar eine Zwangsentflechtung geben können. Das Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis wird um fünf Jahre bis 2017 verlängert, ebenso die Missbrauchsaufsicht auf den Energiesektor, wo es nur vier große Anbieter gibt.Sorgerecht: Ledigen Vätern werden verfahrensrechtlich die Möglichkeiten, ein gemeinsames Sorgerecht mit der Mutter zu erstreiten, erheblich erleichtert. Zudem soll künftig der Grundsatz gelten, dass das gemeinsame Sorgerecht ausgesprochen wird, wenn es dem Kindeswohl "nicht widerspricht". Der klagende ledige Vater hat also nicht mehr die Beweislast, sondern im Zweifel die Mutter.Sterbehilfe: Bei der Sterbehilfe wird jede gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung unter Strafe gestellt. Die Grundsatzentscheidung dafür gibt es schon länger. Bisher hatte es aber zu Details - besonders bei der Zulassung von Sterbehilfe-Vereinen - immer wieder Streit gegeben.Energie: Die Koalition bekräftigte ihren Fahrplan zur Umsetzung der Energiewende - als Versprechen, alle bisherigen Beschlüsse auch wirklich umzusetzen. Inklusive mehr Geld für die Gebäudesanierung (1,5 Milliarden Euro im Jahr). Ebenfalls besprochen: Die vorgezogene außerplanmäßige Kürzung der Solarförderung gilt nicht schon ab 9. März sondern erst später, voraussichtlich ab 1. April. Extra

Verbraucherschützer und SPD kritisieren die Aufwertung der Stiftung Warentest zur Kontrollinstanz für Finanzprodukte (der TV berichtete) als Tropfen auf den heißen Stein: Die von den Koalitionsspitzen beschlossene Finanzspritze von 1,5 Millionen Euro für die Stiftung ab 2013 reiche nicht aus, um die fast 800 000 Finanzprodukte in Deutschland zu durchleuchten, hieß es zum Beschluss. "Sie wird damit keinen Finanz-Tüv leisten können", sagt der Chef der Verbraucherzentralen, Gerd Billen. dpa

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