Wahnsinn für ein paar Ecken Bauland

TRIER/BERNKASTEL-KUES. Behörden abschaffen, das fordert jeder Bürger. Warum es aber so viele Behörden gibt und was passieren muss, ehe die ein oder andere dicht gemacht werden kann, zeigt ein alltägliches Beispiel aus Bernkastel-Kues.

Der Stadtrat dort beschäftigt sich mit einem Bauprojekt. Es geht nicht um eine Neutrassierung der B 50, den Bau einer Autobahn, die Ansiedlung eines riesigen Industriebetriebes oder ein anderes Mammutprojekt.Bebauungsplan „Thelengraben-Bausbach“ nennt sich der unscheinbare Tagesordnungspunkt. Verhandelt werden die Anregungen, Stellungnahmen und Bedenken der so genannten Träger öffentlicher Belange. Und so etwas hat’s in sich. Nicht weniger als 24 solcher Träger müssen in diesem Fall gehört werden, um in Wehlen aus 1,7 Hektar Grünland Bauland zu machen, auf dem vielleicht einmal Häuser stehen werden. Das ist noch wenig. Je nach Projekt steigt die Zahl der Träger auf etwa 60.Auch das Landesmuseummuss Stellung beziehenAll diese angeblichen Träger irgendwelcher Belange wollen angeschrieben sein, müssen antworten. Auf beiden Seiten der Genehmigungsmaschinerie sitzen mehr oder weniger gut bezahlte Mitarbeiter und beschäftigen sich mit diesem Mini-Projekt. Und das nicht nur in einfacher Ausführung, nein gleich doppelt und dreifach.Da wird die Landwirtschaftskammer gefragt und selbstverständlich auch das Dienstleistungszentrum ländlicher Raum. Die Kreisverwaltung ist zwar auch untere Denkmalbehörde, aber egal, auch das Landesmuseum Trier muss um Stellungnahme gebeten werden. Könnte ja sein, dass dort in Wehlen die Römer ein paar Steine vergessen haben, die jetzt geborgen sein wollen. Die Bundeswehr, die ja bekanntlich mehr am Hindukusch und auf dem Balkan zu Hause ist als auf dem Wehlener Plateau, muss ihren Senf dazu geben, ebenso die örtlichen Ordnungsbehörden, die SGD Nord gleich zwei Mal, die Handwerkskammer und so weiter und so weiter. Daneben sind natürlich auch alle möglichen Abteilungen der Verbandsgemeinde-Verwaltung mit diesem Jahrhundertwerk beschäftigt, und die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich schlägt geballt mit Amtschinesisch zu.Was sagt dem interessierten Bürger beispielsweise dieser Satz?: „Der Träger bittet um Aufnahme eines Hinweises in die Begründung des B-Planes, dass von der Überleitungsvorschrift nach Paragraph 244 des neuen Baugesetzbuches Gebrauch gemacht wird.“Immerhin wird im Verlauf dieser Stellungnahme auch einem Laien, der diese Überleitungsvorschrift nicht kennt, klar, dass die Sache in Wehlen nicht ohne Brisanz ist. Gefordert wird nämlich ein Konzept zur Siedlungs- und Wohnflächenentwicklung für das gesamte Stadtgebiet von Bernkastel-Kues. Ohne dieses Konzept kein Baugebiet. Wums, das sitzt. Allerdings weist die Stadt darauf hin, dass dieses Konzept längst auf dem Weg ist, die benötigten Flächen für das Baugebiet darin enthalten sind und insoweit Einigkeit herrscht. Stellt sich die Frage, warum dann dieser ganze Sermon notwendig ist.Da ist es schon tröstlich, dass die ebenfalls angefragten Stadtwerke Trier erst gar keine Bedenken äußern und lediglich mitteilen, dass sie dort oben Gasleitungen verlegen werden. Sehr erhellend für Laien ist auch dieser Satz: „Der Träger regt an, die festgesetzten GRZ und GFZ-Angaben anzugleichen. Der Träger regt an, die GRZ auf 0.4 anzuheben, da die Überschreitung der festgesetzten 03 auf 04 begrenzt wird.“ Ach ja. Erhellend, dieser Beitrag zum Baugebiet in Wehlen, der übrigens vom Landesbetrieb Straßen und Verkehr Trier stammt. Häufig interessiert das alles den Stadtrat auch nicht wirklich. Unter der Rubrik „Beschluss“ findet sich dann der schöne Satz: „Die Information wird zur Kenntnis genommen.“ Also: gebündelt, abgeheftet, archiviert. Punkt.Besonders spannend wird die Frage bei der früheren Bezirksregierung, die ja nicht mehr so heißt und immerhin schon in zwei Teile aufgeteilt ist. Was die Dinge allerdings auch nicht vereinfacht. Das sich diese wichtige Verwaltungsebene zu dem Entwässerungskonzept äußert, ist ja noch einsichtig, aber was hat die Gewerbeaufsicht in einem reinen Wohngebiet für Aktien? Dazu kommen, sonst wär’s ja auch gar zu einfach, weitere Landesbehörden wie etwa das Landesamt für Geologie oder der Landesbetrieb Straßen und Verkehr.Allein dieses kleine Beispiel macht deutlich, dass es nicht reicht, Behörden abzuschaffen, man muss auch an den Wust von Gesetzen, Verordnungen und Doppel- und Dreifachzuständigkeiten ran. Ohne diese grundsätzliche Vereinfachung wird es auch keine durchschlagende Entwirrung des Behördendschungels geben können. Ganz abgesehen davon, dass viele Stadtrats- oder Gemeinderatsmitglieder das Behördenchinesisch gar nicht mehr verstehen. Und die Bürger? Die wenden sich ab mit Grausen. Es sei denn, sie haben beruflich damit zu tun. alf/sey

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