Warum Karlsruhe keine Einwände gegen die EZB-Politik hat

Karlsruhe · Hat die Europäische Zentralbank mit ihrer Rettungspolitik ihre Kompetenzen überschritten? Nein, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Doch Karlsruhe stellt auch Forderungen an die EZB.

Das Wort von Mario Draghi aus dem Krisenjahr 2012 hallt nach. Der Chef der Europäischen Zentralbank (EZB) kündigte an, die EZB werde "was auch immer nötig sei" ("whatever it takes") unternehmen, um die Gemeinschaftswährung Euro zu schützen. Unter anderem war daran gedacht, dass die Bank in unbegrenzter Menge Staatsanleihen von Krisenstaaten aus dem Euro-Raum aufkauft. Dieses Programm, im Fachjargon "Outright Monetary Transactions" (OMT; dt.: direkte geldpolitische Geschäfte) genannt, hatte die EZB in einer Phase aufgelegt, in der Investoren auf dem Höhepunkt der Staatsschuldenkrise mit Italien und Spanien die Nummern drei und vier der Euro-Zone ins Visier nahmen. OMT wurde aber niemals angewandt, allein die Drohung Draghis beruhigte die Märkte wieder, die Zinsaufschläge gingen zurück.

Und dennoch war OMT heftig umstritten, Kritiker wie der bayerische CSU-Politiker Peter Gauweiler zogen wegen der Rettungspolitik der EZB vor das Verfassungsgericht. Die Kläger werfen der EZB vor, mit dem Instrument ihre Kompetenzen überschritten zu haben. Der Vorwurf lautet: Die EZB werfe die Notenpresse an, sie betreibe monetäre Staatsfinanzierung. Dabei sind die Kompetenzen der EZB auf die Währungspolitik begrenzt. Aus dem Gang einzelner nach Karlsruhe wurde eine Massenklage: 37 000 Bundesbürger schlossen sich an. Nun, dreieinhalb Jahre später, haben die obersten Richter Deutschlands grünes Licht gegeben.

Das Draghi-Zitat aus 2012 war übrigens noch etwas länger: Die EZB unternehme alles ("whatever it takes") im Rahmen ihres Mandates ("within the mandate of the EZB"), hatte der Italiener an der Spitze der Frankfurter Zentralbank hinzugefügt. Mit seinem Urteil hat Karlsruhe nun festgehalten, dass die EZB ihre Kompetenzen seinerzeit nicht überschritten hat.

Leitplanken für die EZB

Allerdings: Die Verfassungsrichter unter der Leitung von Präsident Andreas Voßkuhle ziehen auch Leitplanken ein. Das Urteil verlangt, dass die Vorgaben, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Sache gemacht hat, eingehalten werden. Bei den Anleihenkäufen müsse das Volumen jeweils vorab begrenzt werden. Zudem müsse zwischen der Ausgabe der Papiere und dem Ankauf durch die Währungshüter eine Mindestfrist liegen. Es dürften außerdem nur Schuldtitel von Euro-Ländern erworben werden, die Zugang zum Anleihenmarkt hätten. Damit steht fest, dass sich auch die Bundesbank, die einen großen Anteil an der EZB hat, am umstrittenen Anleihekaufprogramm hätte beteiligen können. Inzwischen rechnet indes kein Experte mehr damit, dass OMT angewandt wird. Im März hat die EZB stattdessen unter der Beteiligung der nationalen Notenbanken begonnen, im großen Maßstab Staatsanleihen und neuerdings auch Firmenanleihen zu kaufen, um den Gefahren einer Deflation entgegen zu wirken.

Obwohl das umstrittene OMT-Programm aktuell wenig Bedeutung hat, wurde das Karlsruher Urteil mit Spannung erwartet. Dafür gibt es zwei Gründe: Zum einen wäre ein Veto der Verfassungsrichter kurz vor dem britischen Referendum ein Paukenschlag gewesen, den die EU-Gegner wohl für sich ausgeschlachtet hätten. Zum anderen ging es darum, ob das höchste deutsche Gericht dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, widerspricht. Doch Karlsruhe stellt sich nun ausdrücklich hinter das Urteil, das die Europarichter aus Luxemburg in der Sache schon gefällt haben.

Erleichterung und Kritik

Das Urteil aus Karlsruhe wird in der Öffentlichkeit überwiegend mit Erleichterung aufgenommen. Udo Bullmann, Chef der SPD-Abgeordneten im Europaparlament, lobt: "Die deutschen Verfassungsrichter haben sich für ein stärkeres, weil gemeinsames Europa entschieden." Bullmann weist darauf hin, dass die EZB für die Politik in die Bresche gesprungen sei. Die nationalen Regierungen seien damals untätig gewesen. "Bis heute haben viele austeritätsgläubige Regierungschefs die von Draghi gekaufte Zeit nicht genutzt", so Bullmann weiter. Herbert Reul, der die Unionsabgeordneten im Europaparlament anführt, sagt: "Aus der Entscheidung geht die europäische Währungsunion gestärkt hervor." Reul freut sich, dass es keinen Dissens zwischen den Karlsruher und den Luxemburger Richtern gibt: "Die Übereinstimmung in den Bedingungen für die EZB-Unabhängigkeit ist wichtig für den Erfolg der Arbeit der Währungshüter in Frankfurt."

Auch der Finanzexperte der Grünen, Sven Giegold, lobt die Entscheidung: "Das Urteil ist eine gute Nachricht für Europa. Ein Urteil gegen die EZB-Politik wäre ein Tor in letzter Minute für die Brexit-Befürworter gewesen." Es wäre fatal gewesen, wenn so kurz vor der Abstimmung der Engländer der Eindruck entstanden wäre, ganz Europa müsse dem deutschen Verfassungsgericht folgen. Kritik kommt von den Linken. Der Finanzexperte der Linken im Europaparlament, Fabio De Masi, hält das Urteil weder ökonomisch noch rechtlich für haltbar: Wegen der "Kürzungsdiktate" lande das "billige Geld" nicht in der realen Wirtschaft. Außerdem fordert er: "Die EZB muss endlich demokratisch kontrolliert werden."

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