Was bei Kontrollen erlaubt ist: Polizeikelle allein reicht nicht

Was darf die Polizei bei Kontrollen? Welche Rechte und Pflichten hat ein Kontrollierter? Der TV hat nachgefragt.

(wie) „Schusswaffen dürfen gegen Personen nur gebraucht werden, ( ) um eine Person anzuhalten, die sich der Festnahme oder Identitätsfeststellung durch Flucht zu entziehen versucht, wenn sie eines Verbrechens dringend verdächtig ist.“ So steht es im Paragrafen 64 des rheinland-pfälzischen Polizeigesetzes. Nach Ansicht des Bielefelder Rechtswissenschaftlers Christoph Gusy hat aber im Falle des angeschossenen Belgiers kein begründeter Verdacht bestanden. Für den Gebrauch einer Dienstwaffe gebe es sehr enge Grenzen, sagt der Experte. Wer kontrolliert werde, müsse erkennen, dass es sich bei den kontrollierenden Personen um Polizisten handele. Ein Blaulicht auf einem Zivilfahrzeug oder nur eine Polizeikelle reichten dafür nicht aus, sagt Gusy.

Wenn allerdings unmissverständlich klar ist, dass die vor einem stehenden Personen Polizisten sind, müssen die Kontrollierten auf Nachfrage Ausweis, Führerschein und Fahrzeugschein vorweisen. Wer das nicht kann, riskiert ein Bußgeld.
Wer sich nicht ausweisen kann oder will, riskiert eine Durchsuchung – oder: festgehalten zu werden. Die Polizei darf auch Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste, Lampen und Reifenprofil kontrollieren. Wird verlangt, vor Ort einen Alkohol- oder Drogenschnelltest machen zu lassen, kann der Autofahrer dies ablehnen. Laut Mitteilung des Mainzer Innenministeriums besteht keine Pflicht zur Mitwirkung. Auch eine Blutentnahme ohne konkreten Anlass (also etwa eine deutliche Alkohol-„Fahne“) muss der Kontrollierte nicht dulden. Besteht allerdings ein Verdacht, kann man sich der Blutprobe durch einen Arzt nicht entziehen. Wird man wegen eines Verkehrsverstoßes angehalten, muss man zu dem Vorfall nichts sagen, aber seine Personalien angeben. Bei einer körperlichen Durchsuchung sollte nach dem Grund und dem Verdacht gefragt werden. Man hat das Recht, nach dem Namen des Polizisten und nach dem Zweck der Kontrolle zu fragen.

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