Was Mieter bald beachten müssen

Trier · Mietervereine hoffen, dass der Bundesrat das neue Mietrecht in letzter Minute verhindert. Sehen sie doch vor allem die Rechte der Vermieter gestärkt. Sollte das Gesetz durchkommen, will der Deutsche Mieterbund gegen die geplanten Änderungen gerichtlich vorgehen.

Trier-Ost soll es sein. Oder Trier-Süd vielleicht? Jedenfalls eine ruhige Gegend mit hübschen Häusern. Nah an der Innenstadt. Vielleicht so 70 Quadratmeter und dabei bezahlbar. Na dann: Viel Spaß beim Suchen! Kaltmieten weit über zehn Euro pro Quadratmeter sind nach den enormen Preissteigerungen der vergangenen Jahre nicht nur in München oder Hamburg, sondern auch in Trier üblich: Für eine renovierte 75-Quadratmeter-Wohnung in einem unsanierten Altbau verlangen Vermieter ohne Weiteres 880 Euro - und haben keinerlei Probleme, Abnehmer zu finden. Das hohe Lohnniveau in Luxemburg macht\'s möglich. Der deutsche Mieterbund kritisiert, dass das neue Mietrecht nicht ausreichend gegen solche Preissteigerungen vorgeht. Und er fürchtet, dass es die Position vieler Mieter schwächt.
Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf bereits verabschiedet. Der Bundesrat hingegen muss noch über das Mietrechtsänderungsgesetz beraten. Der Mieterbund hofft nun darauf, dass der Vermittlungsausschuss das Gesetz in letzter Minute stoppt (siehe Extra). Folgende Änderungen würden ansonsten im Frühjahr in Kraft treten:

Sanierungen: Bei energetischen Sanierungen (zum Beispiel neue Fenster oder Dämmung der Hauswand) muss der Mieter drei Monate lang die volle Miete zahlen - auch wenn es laut und dreckig sein sollte. Die Regierung will dadurch private Vermieter zu Investitionen ermuntern und die Energiewende fördern. Dauert die Sanierung länger, kann die Miete für den Rest der Bauzeit gemindert werden - bei energetischen Modernisierungen etwa um zehn bis 20 Prozent. Ist die Wohnung während der Sanierungsarbeiten komplett unbewohnbar, muss der Vermieter Ersatz bereitstellen. Wehren können sich Mieter gegen eine energetische Sanierung nicht. Vermieter können pro Jahr elf Prozent der Sanierungskosten auf die Miete umlegen.

Mieterhöhungen: Wenn das neue Gesetz in Kraft tritt, darf die Miete in begehrten Lagen nur noch um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren statt bisher um 20 Prozent erhöht werden. Damit soll verhindert werden, dass Mieter aus ihren Wohnungen verdrängt werden, weil sie die Miete nicht mehr zahlen können. Die Bundesländer legen fest, für welche Regionen und Städte diese Regelung gilt. Die Beschränkung bezieht sich nur auf laufende Verträge, nicht auf Neuvermietungen.

Zahlungsverzug: Der Vermieter hat es künftig leichter, bei Zahlungsverzug den Mietvertrag zu kündigen. Wer mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist, darf künftig ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden. Mieter, die vorübergehend nicht zahlen können, sollten sofort den Vermieter informieren. Spätere Ratenzahlung oder spätere Nachzahlung sind dann eventuell möglich.

Eigenbedarf: Wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird, gilt weiterhin eine Sperrfrist von drei Jahren nach Kauf. Erst danach kann der neue Eigentümer Eigenbedarf anmelden und den Mietvertrag kündigen. In einigen Städten ist die Sperrfrist noch länger.

Mietnomaden: Räumungen sollen schneller und kostengünstiger möglich sein. Schaltet der Vermieter das Gericht ein und kommt der Mieter der Aufforderung des Richters nicht nach, einen Geldbetrag zu hinterlegen, kann der Richter ohne Urteil die Räumung der Wohnung anordnen. Außerdem gibt es einen neuen Kündigungsgrund: Sind Mieter mit der Kautionszahlung zu sehr in Verzug, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. kah, woc, has
Extra

Der Bundestag beschließt Gesetze und leitet sie dann dem Bundesrat zu. Billigt der Bundesrat diese nicht, kann er binnen drei Wochen nach Eingang des Beschlusses verlangen, dass ein aus Mitgliedern des Bundestags und des Bundesrats gebildeter Ausschuss einberufen wird. Hauptaufgabe des Vermittlungsausschusses ist, einen Kompromiss zu finden, der für Bundestag und Bundesrat akzeptabel ist. kahExtra

Auf ganz Trier gerechnet - also inklusive der Stadtteile - sind die Preise bei Neuvermietungen von 2005 bis Ende 2011 um satte 26,3 Prozent von 5,72 Euro auf 7,22 Euro gestiegen. Auswertungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung liegt Trier damit deutschlandweit auf Rang zwei. Nur im kleinen Städtchen Weiden in der Oberpfalz sind die Preise noch ein kleines bisschen mehr gestiegen, nämlich um 26,4 Prozent. In Mainz (fünf Prozent, von 7,83 Euro auf 8,62 Euro), Kaiserslautern (3,3 Prozent, von 5,21 Euro auf 5,38 Euro) und Koblenz (1,9 Prozent, von 5,65 Euro auf 5,76 Euro) sind die Mieten dagegen moderat gewachsen und in Saarbrücken sogar gefallen, um 0,2 Prozent von 5,46 auf 5,45 Euro. woc

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