Wehrdienstleistende und Bufdis bitte zur Kasse

Berlin · Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sorgte gestern bei den zuständigen Ministerien, bei Koalition und Opposition gleichermaßen für Empörung. Sein Plan zur Besteuerung von Wehr- und Bundesfreiwilligendienst mache beides unattraktiv, hieß es aus der FDP und der SPD.

Berlin. Mit uns nicht, lautete die Botschaft von Verteidigungs- und Familienministerium. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu der entbrannten Debatte.
Wie sehen die bestehenden Regelungen aus? Bisher waren Wehrdienst-Sold sowie die Bezüge von Zivildienstleistenden steuerfrei, daran wurde nach der Abschaffung der Pflichtdienste auch bei den freiwilligen Nachfolgern nicht gerüttelt.
Wieviel verdienen die Freiwilligen? Die Bufdis, also die Nachfolger der Zivis, erhalten ein Taschengeld in Höhe von 336 Euro. Das ist die gesetzliche Obergrenze. Es gibt keinen Unterschied zwischen Ost und West. Außerdem erhält man als Freiwilliger Verpflegung, Dienstkleidung sowie Unterkunft. Demgegenüber bewegt sich der Sold von Freiwilligen, die bis zu 23 Monaten Wehrdienst leisten können, pro Monat zwischen 777 und 1146 Euro. Hinzu kommen Verpflegung und Unterkunft.
Welche Änderungen will Schäuble vornehmen? Der Minister will die Bezüge bei den neuen Diensten wie andere Einkommen auch versteuern. Ob Schäuble sich durchsetzen wird, ist allerdings offen. Jetzt beginnt erst die Ressortabstimmung, ein Gesetzentwurf soll am 25. April ins Kabinett.
Welche Folgen hat der Plan für die Betroffenen? Laut Verteidigungsministerium könnten sich die Einbußen für die derzeit 20 000 freiwillig Wehrdienstleistenden auf durchschnittlich 65 Euro im Monat belaufen. Beim Bundesfreiwilligendienst sind etwa 35 000 Menschen tätig. Nach Angaben des Familienministeriums würde sich die Steuerpflicht "in weit über 90 Prozent der Fälle" nicht auf das Taschengeld der Bufdis auswirken, da der Fiskus erst bei Einkünften über dem steuerlichen Grundfreibetrag von 8004 Euro für Ledige im Jahr zulangt. Hinzu kommen weitere steuerliche Freibeträge. Da der Dienst aber für alle Altersgruppen offen ist, befürchten Sozialverbände, dass insbesondere ältere Freiwillige betroffen sein werden, die noch über andere Einkommensquellen verfügen.
Was spricht für eine Besteuerung? Aus Sicht Schäubles ist dies ein Akt der Steuergerechtigkeit "unter Berücksichtigung des Gleichheitsgebots". Danach werden alle Erwerbseinkommen besteuert, egal, ob der Staat die Berufe besonders schätzt oder braucht. Also auch Polizisten, Ärzte oder Feuerwehrleute.
Was spricht dagegen?
Die vielen Kritiker befürchten vor allem, dass der Freiwilligendienst damit unattraktiver wird. Ein Sprecher des Familienministeriums meinte, wenn die ohnehin geringe Anerkennungszahlung noch mit einer Steuerpflicht belegt werde, "dann würde dies bei vielen den Eindruck erwecken, als wolle der Staat am freiwilligen Engagement auch noch verdienen".
bundesfreiwilligendienst.de
bundeswehr.de

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