Wenig Fingerspitzengefühl

Der Ausgangslage ist übersichtlich: Hier die überschüssigen Embryonen aus künstlicher Befruchtung in den Laboren der Reproduktionsmediziner. Dort Wissenschaftler und Patienten, die sich von der Forschung an embryonalen Stammzellen Heilungsmöglichkeiten für schwere Krankheiten wie Parkinson erhoffen. Solche Stammzellen können aus Embryonen gewonnen werden, die dabei allerdings zerstört werden. An diesem Punkt wird es kompliziert. Denn während die eine Seite davon ausgeht, dass der Embryo als menschliches Leben umfassenden Schutz genießen muss, argumentiert das andere Lager, ein Wesen aus einigen wenigen Zellen sei mit einem Menschen nicht vergleichbar, die eingefrorenen Embryonen würden schließlich nicht mehr gebraucht, und vor diesem Hintergrund sei es unverantwortlich, unheilbar Kranken nicht zu helfen, obwohl es die Möglichkeit dazu gebe. Hinter dieser Diskussion steht die alte Frage nach dem Beginn des menschlichen Lebens, die selbst in den europäischen Ländern sehr unterschiedlich beantwortet wird. Während man in Deutschland meist den Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle annimmt, gilt etwa in Großbritannien die Einnistung in die Gebärmutter - etwa zwei Wochen nach der Befruchtung - als entscheidend. Die Folge sind völlig unterschiedliche Gesetzeslagen: Hierzulande ist nur der Import embryonaler Stammzellen erlaubt, und zwar ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen - und es dürfen nur Stammzellen aus so genannten Linien eingeführt werden, die vor dem Stichtag 1. Januar 2002 existierten. Damit soll sicher gestellt werden, dass keine Embryonen für die Forschung in Deutschland getötet werden. Auf der Insel dagegen dürfen Forscher Embryonen sogar ausschließlich für Forschungszwecke produzieren. Keine einfache Aufgabe also, vor der die EU-Kommission stand: Leitlinien für eine finanzielle Förderung der Embryonenforschung vorzulegen, mit denen alle Europäer leben können. Die Kommissare haben sich für einen Kompromiss entschieden. Künftig sollen Forscher gefördert werden, wenn sie mit Embryonen arbeiten, die vor dem 27. Juni 2002 hergestellt wurden. Die in Großbritannien erlaubte Produktion eigens für Forschungszwecke wird nicht unterstützt. Der Unterschied zur deutschen Regelung: Die EU-Kommission erklärt sich mit dem Verbrauch von Embryonen einverstanden, während bei uns nur mit Stammzellenlinien aus vor dem genannten Stichtag "geopferten" Embryonen gearbeitet werden darf. Auf viel Fingerspitzengefühl der Kommissare lässt der gestern präsentierte Vorschlag nicht schließen: Alle, für die mit der Befruchtung das Leben beginnt, müssen sich brüskiert fühlen. Denn geht es um Ethik, kann man sich nicht wie etwa bei wirtschaftlichen Fragen pragmatisch auf der Mitte treffen. Die Kommission hätte gut daran getan, die strengsten der in den Mitgliedstaaten geltenden Gesetze zum Maßstab zu nehmen. Forscher in liberaleren Ländern könnten in diesem Fall weiter nach ihren nationalen Regelungen verfahren - erhielten dafür aber eben keine Fördergelder, die alle Mitgliedsstaaten finanzieren. Einen fehlenden Anspruch auf Fördergelder durchzusetzen wäre für die Europäische Union ungleich einfacher gewesen als den Flurschaden wieder gut zu machen, der nun bei vielen Europäern entstanden ist: das Gefühl, dass Brüssel ihnen unethische, nicht vertretbare Gesetze vorgeben will. i.kreutz@volksfreund.de

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