Medizin Wenn der Arzt bestimmt, was lebenswertes Leben ist

Trier · Experten haben in Trier über Vorteile und ethische Bedenken gegenüber der Präimplantationsdiagnostik diskutiert. Ein Theologe warnt vor einer „übermenschlichen Entscheidung“.

Es sind Schicksalsschläge, die kein Paar wirklich verkraften kann. Es sind Schicksale, die die Partnerschaft womöglich ein Leben lang belasten. Und die zugleich Ärzte in Gewissenskonflikte stürzen, weil sie entscheiden müssen, ob das, was medizinisch möglich ist, auch ethisch vertretbar ist.

Wie zum Beispiel bei dem Paar, das in den vergangenen Jahren zwei Kinder verloren hat, die beide  starben, bevor sie ein Jahr alt waren. Vermutlich wegen eines Gendefekts. Oder das Paar, sie 34, er 42, das schon sechs Fehlgeburten in drei Jahren erleben musste.

Der Mainzer Frauenarzt Werner Harlfinger betreut die Paare. Er weiß, was sie durchmachen. Bis vor ein paar Jahren, so sagt der stellvertretende Landesvorsitzende des Berufsverbands der Frauenärzte bei einer Ärztefortbildung in Trier, hätte man die Paare ihrem Schicksal überlassen oder ihnen schmerzlich vermitteln müssen, dass sie wahrscheinlich nie Kinder haben würden. Seit 2014 ist in Deutschland die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) erlaubt (siehe Stichwort). Wenn auch in einem streng vorgegebenen, engen Rahmen. Durch die Diagnostik können bei Embryonen, die durch künstliche Befruchtung außerhalb des Mutterleibes erzeugt worden sind, Erbkrankheiten oder Veränderungen der Chromosomen erkannt werden, bevor sie in die Gebärmutter übertragen werden. Diese Beeinträchtigungen führen oft zu Fehl- oder Totgeburten – oder dazu, dass die Kinder noch als Baby sterben. Oder aber die Erbkrankheiten bewirken, dass die Kinder behindert zur Welt kommen.

Genau hier sieht der Trierer Moraltheologe Johannes Brantl eine kritische Situation. Der Wunsch nach einem gesunden Kind sei legitim und auch natürlich. sagte der Rektor der theologischen Hochschule in Trier. Aber es sei eine „übermenschliche Entscheidung“, darüber zu befinden, was lebenswertes Leben ist und was nicht.

Genau das ist das Dilemma, vor dem die Ärzte stehen. Es ist eine moralische Entscheidung, denn letztlich kann die PID bedeuten, dass entstehendes Leben vernichtet wird, weil sich die Eltern mit einem behinderten Kind überfordert sehen. Harlfinger sieht die PID eher als Unterstützung betroffener Eltern – aber auch im Sinne der Kindergesundheit.

Durch die PID erfolgt eine Auslese der zuvor befruchteten Embryonen. Nur gesunde, die nachweislich keinen Gendefekt aufweisen, der zu einer Behinderung führen würde, werden in die Gebärmutter übertragen. Mit „sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ würden nur Embryonen transferiert, die keine Erbkrankheiten hätten, sagt Matthias Linke. Er ist Arzt im PID-Zentrum der Uni-Klinik Mainz. Linke erinnert sich an den Fall eines Paares, das seit fünf Jahren erfolglos versucht, Kinder zu bekommen. Es gab Fehlgeburten. Als es zu einer Schwangerschaft kommt, wird bei dem Kind ein schwerer Gendefekt festgestellt. Grund dafür sind defekte Chromosomen beim Mann. Durch die PID sei es möglich, das Risiko einer Fehlgeburt oder eines kranken Kindes auszuschließen, sagt Linke.

Die Diagnose ermöglicht es aber auch, Embryos nach Geschlecht, Haarfarbe oder anderen Merkmalen auszusuchen. PID für ein Kind nach Maß, sogenannte Designerbabys: In anderen Ländern, etwa in Belgien, ist das möglich. In Deutschland lässt das Gesetz das nicht zu – eigentlich. Harlfinger ist sich sicher, dass es in Rheinland-Pfalz auch keinen Frauenarzt gibt, der eine PID vornimmt, wenn Paare sich ein bestimmtes Geschlecht für ihr Kind wünschen. Der PID-Fachmann Linke sagt jedoch, dass dieser Wunsch bei Eltern durchaus bestehe und es grundsätzlich auch möglich sei, solche „Designerbabys“ zu erzeugen.

Doch, wie gesagt, die deutsche Gesetzgebung erlaubt das nicht. Ohnehin können sich Eltern nicht einfach so für eine PID entscheiden, auch wenn es dafür medizinische Gründe gibt. Bevor eine Behandlung startet, muss sich ein Paar erst einmal einer Ethikkommission stellen. Die für Rheinland-Pfalz zuständige ist in Baden-Württemberg; sie ist auch zuständig für Entscheidungen in Hessen, Sachsen, Thüringen und im Saarland. Ihr gehören acht Mitglieder an, vier Ärzte, ein Jurist oder Ethiker, ein Patientenvertreter und ein Behindertenfürsprecher. Harlfinger kritisiert, dass Behindertenvertreter in der Kommission sitzen. Dadurch werde im Sinne der Eltern die Entscheidung womöglich negativ beeinflusst. Der Moraltheologe Brantl hält es hingegen für unerlässlich, dass auch Behinderte in der Kommission vertreten sind. Es gehe schließlich, darum, wie die Gesellschaft mit Behinderten umgehe.

Erst wenn die Kommission einer PID zustimmt, darf sie bei den betroffenen Paaren vorgenommen werden. Weniger als 20 seien es derzeit in Rheinland-Pfalz, sagt Harlfinger. Das liege auch an den hohen Kosten einer künstlichen Befruchtung. Bis zu 15 000 Euro koste eine solche Behandlung mit PID. Und zumeist ist es nicht mit einer Anwendung getan. Daher fordert Harlfinger, dass die Krankenkassen die Kosten für PID übernehmen müssten. Schließlich, so seine Argumentation, könnten dadurch schwere Krankheiten – und damit auch hohe Folgekosten für die Kassen – vermieden werden.

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