Wenn Liebe zum Wahn wird droht Haft

BERLIN. (has) Verstoßene Liebhaber, die ihren Angebeteten ständig nachstellen, müssen künftig mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) legte einen Gesetzentwurf vor, der das so genannte Stalking unter Strafe stellt.

Dass Popsänger und Schauspieler Opfer fanatischer Fans werden, die ihnen auf Schritt und Tritt nachstellen, ist nichts Neues. Experten glauben, rund 80 Prozent aller Prominenten in Deutschland haben bereits eine so genannte Stalking-Erfahrung gemacht. Aber auch Durchschnittsbürger werden immer häufiger zum Objekt von krankhafter Begierde. Die Bundesregierung will deshalb die Opfer besser schützen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries legte einen Gesetzentwurf vor, der das "Stalking" (engl. Jägersprache, "anpirschen") unter Strafe stellt. Lange Zeit wurde das Problem nicht wirklich ernst genommen. Inzwischen weiß man aus Untersuchungen: Jeder Zehnte wird in Deutschland von einem anderen permanent belästigt. Menschen stellen aus krankhaftem Liebeswahn, aus Eifersucht oder Rache anderen nach, mit ständigen Nachrichten per Telefon, E-Mail und SMS. Mitunter ist er auch gleich persönlich vor Ort, verfolgt und bedrängt sein Opfer. Ein Spiel von Jäger und Gejagtem, das oft Monate oder Jahre lang dauert, und das im schlimmsten Fall auch tödlich für den Betroffenen enden kann. Wer die Lebensgestaltung eines anderen "schwerwiegend und unzumutbar beeinträchtigt", riskiert nach dem neuen Gesetzentwurf von Ministerin Zypries künftig drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe. Mit dem Entwurf will die rot-grüne Koalition den Tatbestand der Nachstellung in das Strafgesetzbuch einfügen, der "im Auflauern vor der Wohnung oder Telefon-Terror besteht". Also in den häufigsten Arten des Stalking, so Zypries. Andere Handlungen fallen weiter unter das Gewaltschutzgesetz. Noch vor der Sommerpause plant die Ministerin, das Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Ob das Gesetz allein reicht? Zypries selbst machte gestern deutlich, dass die "Brisanz von Stalking-Handlungen oft nicht ernst genug genommen wird". Das gelte für die Gesellschaft aber auch sei das Bewusstsein der Richter, der Staatsanwaltschaften und der Polizei in dieser Frage noch lange nicht ausreichend geschärft. Die Internetseite www.stalkingforschung.de der Arbeitsgruppe "Stalking" der TU Darmstadt klärt Betroffene über Hilfen auf.

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