Wenn Schwarzgeld richtig teuer wird

Trier · Wer dabei ertappt wird, sein Geld am Fiskus vorbei ins Ausland verschoben zu haben, muss mit drastischen Strafen rechnen. Und teuer wird es allemal.

Trier. Dem deutschen Fiskus gehen durch Steuerbetrüger jährlich zig Millionen Euro durch die Lappen, weil das Geld beispielsweise im Ausland angelegt ist und Kapitaleinnahmen nicht angegeben werden. Allein in Luxemburg sollen deutsche Bankkunden nach Schätzungen von Experten rund 50 Milliarden Euro deponiert haben.
Nach dem gestern bekannt gewordenen Auftauchen geheimer Dokumente über Anleger in Steuer oasen dürften nun auch in Deutschland wieder etliche Steuersünder ins Schwitzen geraten sein. Sobald die - noch nur Medien zugänglichen - Namen publik sind, werden diese Anleger nach und nach von den zuständigen Finanzämtern überprüft. Die Kardinalfrage: Haben die Kunden ihrem Finanzamt das im Ausland angelegte Geld auch gemeldet? Steuersünder müssen zunächst einmal mit kräftigen Nachzahlungen rechnen. Neben dem hinterzogenen Steuerbetrag (samt Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) müssen Hinterziehungszinsen gezahlt werden: ein halbes Prozent pro Monat, also sechs Prozent jährlich. Das kann bei einem zehnjährigen Nachzahlungszeitraum bedeuten, dass auf die ältesten Steuerbeträge 60 Prozent Zinsen bezahlt werden müssen.
Obendrein muss der Betroffene noch mit einer saftigen Geld-, schlimmstenfalls sogar Gefängnisstrafe rechnen. Die Möglichkeiten, mit einem blauen Auge davonzukommen, wenn man sich dem Finanzamt rechtzeitig offenbart, wurden zuletzt deutlich gesenkt. Die sogenannte strafbefreiende Selbstanzeige greift nicht mehr, wenn die Hinterziehung zum Zeitpunkt der Anzeige ganz oder teilweise entdeckt worden ist und der Steuersünder dies wusste oder damit rechnen musste. Heißt: Eine Selbstanzeige bringt nur dann etwas, wenn die Steuerfahnder sich noch nicht mit dem Fall beschäftigt haben. Um die Nachzahlung seiner Steuerschulden samt saftigen Zinsen kommt der Steuersünder aber auch in diesem Fall nicht herum.
Wichtig ist auch: Wer sich dem Finanzamt gegenüber offenbart, muss auch "komplett reinen Tisch machen". Wer beispielsweise nur sein Luxemburger Schwarzgeldkonto meldet, obwohl er ein weiteres in Liechtenstein führt, wird dennoch bestraft, wenn ihm der Fiskus auf die Schliche kommt.

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