Wenn und Aber

Das Recht auf einen Kindergartenplatz stammt noch aus einer Zeit, als es den Kommunen finanziell noch relativ gut ging. Heute würde sich vermutlich niemand dafür verbürgen, dass man einen solchen Anspruch überhaupt auch verwirklichen kann und so mancher Kindergartenträger leidet unter dem Fluch der guten Tat.

Doch der Anspruch besteht nun mal. Und die Idee, die dahinter steckt, ist auch richtig. Damit erhält Kinderbetreuung einen verbindlichen Charakter, der Staat nimmt wenigstens einmal Familienpolitik ernst. Jedenfalls auf dem Papier. Denn die Wirklichkeit sieht häufig anders aus. Viele Wenn und Aber machen es den Eltern schwer, den Anspruch auch durchzusetzen und schränken die Wahlmöglichkeiten ein - vor allem auf dem Land, wo es eben nicht an jeder Ecke einen Kindergarten gibt. Ärgerlich vor allem dann, wenn sich Eltern blind darauf verlassen, dass sie einen Platz für ihr Kind sicher haben , ihnen der Träger dann aber einen Strich durch die Rechnung macht. Was angesichts des Sparzwangs in den kommenden Jahren noch häufiger geschehen wird. Natürlich sind auch die Kommunen in der Zwickmühle. Sie müssen Plätze bereit halten, auch wenn sie gar nicht gebraucht werden, mit der Konsequenz, dass irgendwann Kindergartengruppen dicht gemacht werden und Personal entlassen wird. Man wünscht sich von beiden Seiten mehr Flexibilität, kein stures Festhalten an Paragrafen und Rechthaben um des Rechthabens willen. Oft ergeben sich Möglichkeiten, auch ohne gleich Gerichte zu bemühen und ohne auf das Gesetz zu pochen. Man muss nur wollen. b.wientjes@volksfreund.de

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