Politik Wer vorsorgt, soll nicht bestraft werden

Berlin · Der Bundestag diskutiert die Sozialversicherungsbeiträge, die bei Betriebsrenten zu zahlen sind.

Franz Häntze ist tief enttäuscht. Für seine private Altersvorsorge hat der Rentner 26 000 Euro innerhalb von zwölf Jahren in eine Direktversicherung eingezahlt. Der Arbeitgeber legte insgesamt noch 4000 Euro drauf. Am Ende bekam Häntze brutto 31 500 Euro ausgezahlt. Davon hatte er 6600 Euro an Steuern abzuführen. Doch damit nicht genug: Obendrein werden ihm auch noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Umfang von etwa 6000 Euro abgezogen. Von den 31 500 Euro bleiben Häntze am Ende deshalb gerade einmal knapp 19 000 Euro übrig. „Das ist staatlich organisierter Raub“, empört sich der 68-jährige Brandenburger.

Die Linke will Häntzes Fall am heutigen Donnerstag in einer Bundestagsdebatte thematisieren. Dabei kann sie sich zumindest der heimlichen Sympathie von Teilen der Union und der SPD sicher sein.

Im Wissen um die langfristig immer weniger komfortable gesetzliche Rente haben etwa 6,3 Millionen Bundesbürger den Rat der Politik befolgt und eine Direktversicherung oder andere Formen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen. Teile des Gehalts werden so für das Alter angespart. Dass viele auf ihre Verträge auch noch den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag abführen müssen – also neben ihrem Anteil auch noch den des Arbeitgebers –, haben sie nicht gewusst. In aller Regel kommt das böse Erwachen erst bei Auszahlung des Kapitals. „Ich dachte ja auch, die haben sich geirrt“, bekennt Häntze.

Auslöser für den ganzen Ärger ist eine Gesetzesänderung, die schon 14 Jahre zurückliegt. Seinerzeit waren die Sozialkassen klamm, und die rot-grüne Bundesregierung suchte fieberhaft nach neuen Einnahmequellen. Unter der damals zuständigen Ministerin Ulla Schmidt (SPD) wurde deshalb die volle Beitragspflicht für Einkünfte aus der betrieblichen Altersvorsorge eingeführt – und das auch rückwirkend für alle Altverträge. Kommt es zum Beispiel zur Auszahlung einer Direktversicherung im Umfang von 80 000 Euro, sind davon rund 14 800 Euro an Sozialbeiträgen zu entrichten. Berücksichtigt man noch die mickrigen Zinsen, wird die gute Absicht endgültig zum Minusgeschäft. „Dann hätte man sein Geld besser unters Kopfkissen gelegt“, spottet der Rentenexperte der Linken, Matthias Birkwald. Seine Forderung: Die doppelte Belastung von Betriebsrenten müsse ausnahmslos fallen, „auch für Altverträge“.

Erfahrungsgemäß verschwinden Anträge der Linken im Bundestag zwar regelmäßig in der Versenkung. Allerdings gibt es mittlerweile auch Signale aus den Regierungsparteien, das Thema anzugehen. So meinte der Chef der CDU-Mittelstandsvereinigung, Carsten Linnemann, kürzlich in einem Interview: Die doppelte Verbeitragung von Betriebsrenten gehöre „abgeschafft“. Wer privat vorsorge, müsse „signifikant mehr haben als derjenige, der nicht vorsorgt“. Und der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach kündigte an, in den Koalitionsverhandlungen mit der Union darüber zu reden. Das Problem: Würde nur noch die halbe Beitragszahlung fällig, gingen den gesetzlichen Krankenkassen jährlich rund 2,6 Milliarden Euro verloren. Dem Vernehmen nach ist deshalb – wenn überhaupt – nur eine kostenschonende Teillösung politisch denkbar. So könnten zum Beispiel ausschließlich Altverträge aus der Zeit vor 2004 besser gestellt werden.

Auch Franz Häntze will sich mit seinem Beitragsbescheid nicht einfach abfinden: „Die Hoffnung stirbt zuletzt“, sagt der Rentner.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort