Wer war schuld am Dauner Kirmes-Tod?

TRIER/DAUN. (mh) Eineinhalb Jahre, nachdem auf der Kirmes in Daun ein 14-jähriges Mädchen beim Sturz aus einer Bungee-Kugel getötet sowie ihre Freundin verletzt wurde, kommt es im Landgericht Trier zur Verhandlung. Den Angeklagten, dem Betreiberehepaar des Fahrgeschäfts sowie drei ihrer Angestellten, wirft die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung und Körperverletzung vor.

Durch den Prozess am Mittwoch, 1. Februar, vor dem Landgericht Trier werden die Bilder des Dauner Kirmes-Unfalls vom 10. August 2004 wieder in Erinnerung gerufen: Bei der Fahrt mit einem "Bungee-Katapult" wurde damals eine 14-jährige Daunerin getötet und ihre 16-jährige Freundin verletzt. Beide waren vom Kirmespersonal nicht wie vorgeschrieben angeschnallt worden, dennoch wurde die Kugel in die Höhe katapultiert. Das ältere Mädchen konnte sich an den Verstrebungen festhalten. Die Jüngere stürzte aus großer Höhe ab und starb an der Unfallstelle.Angeklagt sind der 56-jährige Betreiber des als "Sling-Shot" bezeichneten Fahrgeschäfts, seine 52-jährige Ehefrau (beide aus Kastellaun im Hunsrück) und drei ihrer Angestellten - ein 25- und ein 33-jähriger Deutscher sowie ein 25-jähriger Pole.

Hans-Albrecht Brauer, Anwalt der Familie des getöteten Mädchens, sagte dem TV, dass er weitere Personen in der Verantwortung sehe: "Es sitzen nicht alle auf der Anklagebank, die da hin gehören." So müssten auch die Verantwortlichen der österreichischen Herstellerfirma des Bungee-Katapults und des Tüv Thüringen, der das Gerät für Deutschland zugelassen hat, zur Rechenschaft gezogen werden. Triers Leitender Oberstaatsanwalt Horst Roos sagte dazu: "Eine ganz schwierige Sache." Zwar laufe ein Ermittlungsverfahren in diese Richtung, aber das dauere, da komplexe technische Zusammenhänge zu klären seien. Konkret gehe es um die Frage, ob der technische Standard von damals bereits den Einbau einer elektronischen Sicherung ermöglicht hätte; eine Sicherung, die den Start erst bei Einrasten der Gurte freigegeben hätte. Roos: "Erst, wenn der Gutachter sagt, dass der Einbau solch eines Systems möglich gewesen wäre und sich auch aufgedrängt hätte, können wir einen strafrechtlichen Vorwurf artikulieren."

Bislang sei bereits die Suche nach einem geeigneten Gutachter "schwierig" gewesen, da ein Prüfer vom Tüv für die Staatsanwaltschaft ohnehin nicht in Frage gekommen sei. "So etwas sieht nicht gut aus", sagte Roos im Hinblick auf die Ermittlungen gegen den Überwachungsverein.

Tobias Matz aus Bonn, Verteidiger des angeklagten Fahrgeschäft-Betreibers, sagte auf TV-Anfrage nach seiner Verteidigungsstrategie: "Ich gebe vor der Verhandlung keine Auskünfte, denn das ist ein sehr sensibles Thema." Im Hinblick auf die Verhandlung und das bundesweit große Interesse sagte Dauns Stadtbürgermeister Wolfgang Jenssen: "Das war ein derart tragisches Ereignis, dass ich nicht glaube, dass das jemals in Vergessenheit gerät."

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