Werben mit dem Bankgeheimnis

Wimmelt es in Luxemburg nur so von deutschen Steuerhinterziehern? Fakt ist: Wer in Luxemburg legal sein Geld anlegt, muss auch Steuern zahlen. Allerdings weigert sich das Land, dem deutschen Fiskus mitzuteilen, welche Anleger wie viel Geld dort angelegt haben.

 Finanzplatz Kirchberg: Fast alle deutschen Banken haben hier Filialen. TV-Foto: Friedeman Vetter

Finanzplatz Kirchberg: Fast alle deutschen Banken haben hier Filialen. TV-Foto: Friedeman Vetter

Trier/Luxemburg. So heftig, wie der deutsche Finanzminister in den vergangenen Wochen Luxemburg attackiert hat, könnte man glauben, im Großherzogtum wimmele es nur so von deutschen Steuerhinterziehern, und das Nachbarland sei in Sachen Steuerpolitik eine Bananenrepublik. Dabei hält sich Luxemburg an die EU-Zinsrichtlinie. Das heißt, für die Zinserträge von dort angelegtem Geld müssen die Anleger Steuern zahlen. 20 Prozent beträgt derzeit der Steuersatz dafür. In drei Jahren sind es sogar 35 Prozent (während Deutschland weiterhin 25 Prozent Quellensteuer erheben wird). Luxemburg hat sich - wie Österreich und Belgien auch - verpflichtet, die Quellensteuer pauschal an die Herkunftsländer der Anleger zu überweisen. Also verdient Deutschland auch an den "Kapitalflüchtlingen". Über die Höhe des Ertrags aus der Quellensteuer aus Luxemburg schweigt man allerdings im Bundesfinanzministerium. Das Geld aus Luxemburg, Belgien und Österreich fließt an das Bundeszentralamt für Steuern. Auf Anfrage verweist man dort aber an das Ministerium. Und dort bleibt man dann die Antwort auf die TV-Anfrage schuldig. Da allerdings die Quellensteuer pauschal und anonym, also ohne Bezug zu den jeweiligen Anlegern übermittelt wird, hat der deutsche Fiskus keine Möglichkeit zu überprüfen, wer sein Geld über die Grenze schafft.

Anders sieht es bei den Ländern aus, und das ist die Mehrheit der EU-Staaten, die sogenannte Kontrollmitteilungen verschicken. Darin enthalten sind konkrete Daten über den Anleger, sein Kapital und die Erträge. Ein enormer Aufwand für die Banken. Doch durch diese Mitteilungen, die ebenfalls an das Bundeszentralamt für Steuern gehen, hat das jeweilige Finanzamt die Möglichkeit, genau zu überprüfen, ob der Anleger sein Kapital auch ordentlich versteuert hat.

Hohe Hürden für Ermittler



Das Bankgeheimnis ist in den Ländern, die solche Mitteilungen verschicken, faktisch natürlich aufgehoben. Und genau dagegen wehrt sich Luxemburg. Das wurmt den deutschen Finanzminister. Banken in Luxemburg, darunter auch deutsche, locken Anleger sogar gezielt mit dem Hinweis auf das "strikte Bankgeheimnis" (Internetseite der Deutschen Bank Luxemburg).

Fast alle deutschen Banken haben Filialen im Großherzogtum und dürften damit an der von Finanzminister Peer Steinbrück gegeißelten Steuerflucht nicht schlecht verdienen.

Wer als Pendler sein Gehaltskonto in Luxemburg hat, macht sich übrigens nicht verdächtig, solange er kein Kapital auf dem Konto anhäuft und er alle Geldanlagen bei der Steuererklärung angibt.

Luxemburg "lockt" aber Großanleger nicht nur mit dem Bankgeheimnis. Das Recht zur Gründung von Aktiengesellschaften ermöglicht es Unternehmern, Briefkastenfirmen jenseits der Grenze zu gründen, ohne dass deutlich werden muss, wer tatsächlich dahinter steht. Oft existieren diese Firmen nur auf dem Papier, es gibt in Luxemburg weder einen Geschäftsführer, noch wird dort etwas umgesetzt oder produziert. Dadurch entgehen dem deutschen Fiskus die Steuern, die auf den Gewinn fällig wären. Je komplizierter das Firmengeflecht, desto länger brauchen die deutschen Steuerfahnder, um hinter den Betrug zu kommen. Allerdings dürfen die Steuerfahnder nicht von sich aus in Luxemburg aktiv werden. Dazu muss zunächst ein Rechtshilfe-Ersuchen beim luxemburgischen Staat gestellt werden. Die Hürden, um bei Steuerhinterziehung im Großherzogtum zu ermitteln, sind allerdings hoch.

Reicht in Deutschland den Steuerfahndern bereits der Verdacht der Steuerhinterziehung, um aktiv zu werden, ist Steuerhinterziehung in Luxemburg erst dann erfüllt, wenn eine besonders intensive Täuschungsabsicht vorliegt und die Hinterziehung systematisch und in größerem Umfang betrieben wird.

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