Wetterexperte Kachelmann wieder vor Gericht - diesmal als Kläger
Frankfurt/Main · TV-Moderator Kachelmann kämpft zweieinhalb Jahre nach seinem Freispruch um Schadenersatz. Im Zivilprozess will er mehr als 13 000 Euro von seiner Ex-Geliebten. Möglicherweise müssen nochmals Zeugen gehört werden.
Die Szene wirkt fast schon vertraut: Jörg Kachelmann betritt den Gerichtssaal, im dunklen Anzug mit Krawatte, umgeben von einer Phalanx aus Anwälten, bedrängt von Kameraleuten, Fotografen und den Mikrofonangeln der Tonleute. Zuckendes Blitzlichtgewitter erhellt den Raum, die Fragen der Reporter lächelt der Fernsehroutinier weg, garniert mit ein paar Floskeln. „Herr Kachelmann, warum führen Sie diesen Prozess?“ „Raten Sie mal.“
Jörg Kachelmann hat seine ehemalige Geliebte Claudia D. auf Schadenersatz verklagt und man kann sich durchaus fragen, warum der mittlerweile 55 Jahre alte Wetterexperte sich das antut - warum er nach dem Freispruch im Strafprozess nun ein Zivilverfahren führt um gut 13 000 Euro an Gutachterkosten, die er von Claudia D. ersetzt bekommen will.
Die 40-Jährige habe bewusst gelogen, habe ihn zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt und sich selbst Verletzungen zugefügt - all das, um Kachelmann ins Gefängnis zu bringen. Deshalb müsse sie den entstandenen Schaden ersetzen, argumentiert Kachelmanns Anwältin Ann Marie Welker in der Klageschrift. Anders als im Strafprozess liegt die Beweislast nun allerdings bei Kachelmann: Er muss darlegen und beweisen, dass Claudia D. die Unwahrheit gesagt hat. Der Moderator spielt mit seiner Klage auf Risiko.
Ein Erfolg im Zivilverfahren könnte Kachelmann jedoch das bringen, was das Landgericht Mannheim im Strafprozess nicht ins Urteil schreiben wollte: Die gerichtliche Feststellung, dass Claudia D. gelogen hat. Das Mannheimer Richter hatten diese Frage in ihrem Urteil vom Mai 2011 ausdrücklich offen gelassen. Sie waren weder von der Schuld noch der Unschuld Kachelmanns überzeugt, der Freispruch erfolgte nach dem Prinzip „Im Zweifel für den Angeklagten“. Kachelmann sprach danach vom „miesesten Freispruch aller Zeiten“.
Seither scheint er zu versuchen, dieses Bild zu korrigieren - zunächst in langen Interviews, mit Unterlassungsklagen gegen Claudia D., schließlich mit dem Buch „Recht und Gerechtigkeit“, das er gemeinsam mit seiner Frau geschrieben hat. Und so lässt sich auch dieses Zivilverfahren als Versuch verstehen, über den Freispruch hinaus eine Art Rehabilitation zu erlangen.
Claudia D. befindet sich auf der anderen Seite des Gerichtssaals, etwas verloren sitzt sie neben ihrem Anwalt Manfred Zipper, ihr stark geschminktes Gesicht hinter der großen Sonnenbrille ist zur Maske erstarrt. Erst als die Fotografen den Saal verlassen, nimmt sie die Brille ab. 364 Tage haben sich die beiden nicht gesehen, sagt ihr Anwalt, seit Beginn dieses Zivilprozesses. „Das ganze Verfahren ist furchtbar belastend für unsere Mandantin“, sagt Anwalt Zipper. „Sie meint, dass der Herr Kachelmann sie mit diesem Verfahren nochmals verhöhnen möchte.“
Was eigentlich im Gerichtssaal passiert, lässt sich nicht sicher sagen - gleich als erstes schließt der Vorsitzende Richter die Öffentlichkeit aus. Anwalt Zipper berichtet anschließend, das Gericht habe sowohl Kachelmann als auch Claudia D. angehört. Beide seien bei ihrer Version der angeblichen Tatnacht geblieben: Claudia D. spreche von Vergewaltigung, Kachelmann von „einvernehmlichem Geschlechtsverkehr“.
Zipper glaubt, dass das Gericht nochmals in die Beweisaufnahme einsteigt: „Möglicherweise werden Zeugen vernommen, die auch im Strafverfahren schon vernommen worden sind.“ Am 17. Dezember will die Zivilkammer bekanntgeben, wie es weitergeht.
Kachelmann und seine drei Anwälte wollen nach der Verhandlung nichts sagen. Sie verschwinden durch einen Seitenausgang. Zipper und seine Mandantin hingegen gehen durch den allgemeinen Zugang, verfolgt von Journalisten. Während ihr Anwalt mit den Reportern spricht, flüchtet Claudia D. sich auf die Toilette.