Wie das Land mit Geldstrafen seine Finanzlöcher stopft

Trier · Rund 7,5 Millionen Euro haben rheinland-pfälzische Gerichte und Staatsanwaltschaften im vergangenen Jahr unter anderem den gemeinnützigen Einrichtungen im Land zugewiesen. Hauptprofiteur der in Ermittlungs- und Strafsachen verhängten Geldauflagen war aber die Staatskasse.

Trier. Vor fünf Jahren geriet ausgerechnet der Direktor eines regionalen Amtsgerichts ins Visier der Ermittler. Bei einer Sondergeschäftsprüfung waren Unregelmäßigkeiten festgestellt worden, die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren ein. 16 Monate später wurde das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 5000 Euro eingestellt. Der Gerichtsdirektor galt danach weiter als unschuldig und nicht vorbestraft.
Gut möglich, dass die 5000 Euro des Behördenleiters in der Kasse seines Arbeitgebers gelandet sind. Denn dem Land fließen aus von Gerichten und Staatsanwaltschaften verhängten Geldauflagen jährlich um die zwei Millionen Euro zu. Mal sind es ein paar Euro mehr, mal ein paar Euro weniger.
Im vergangenen Jahr waren es exakt 1 879 060,43 Euro, die an Geldauflagen in die Mainzer Staatskasse flossen. Nach Angaben von Justizministeriumssprecher Wahid Samimy ist das Geld nicht zweckgebunden und unterliege größtenteils dem Grundsatz der Gesamtdeckung. Heißt: Es wird da eingesetzt, wo sich gerade mal ein finanzielles Loch auftut.
Laut Samimy liegt es im Ermessen des jeweiligen Gerichts oder der Staatsanwaltschaft, wer das Geld bekommt. Deshalb seien "gewisse jährliche Schwankungen auch nicht ungewöhnlich". Die halten sich bei den Überweisungen an die Staatskasse allerdings in Grenzen. Nach Einnahmen von rund 1,9 Millionen Euro im vergangenen Jahr sind laut Haushaltsplan für dieses Jahr Millionen Euro und für das Jahr darauf sogar 2,1 Millionen Euro eingeplant. Da stellt sich die Frage, wie Staatsanwaltschaften und Gerichte im Land es jedes Mal schaffen, in etwa an die veranschlagte Summe heranzukommen.
Die ist im Vergleich zu den im Haushalt eingeplanten Geldstrafen ohnehin eher gering. Mit jährlich 30 Millionen Euro Einnahmen kalkuliert Rheinland-Pfalz bei den von Gerichten verhängten Geldstrafen. Deren Vorteil aus Sicht des Empfängers: Das Land muss hier nicht fürchten, dass der Richter womöglich einem gemeinnützigen Verein den Zuschlag erteilt. Geldstrafen fließen automatisch in den Landeshaushalt.

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