Wie Hartz IV reformiert werden soll

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht Korrekturbedarf vor allem bei den Hinzuverdienstregeln für Hartz-IV-Empfänger. Eine Reform der erst fünf Jahre alten Hartz-Reform wird immer wahrscheinlicher, zumal das Bundesverfassungsgericht dazu demnächst eine Grundsatzentscheidung fällen will.

Berlin. (vet) Regelsätze: Die Karlsruher Richter prüfen, ob die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder ausreichen, um ihnen ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen. Das Urteil wird im Februar erwartet. Die Bundesregierung rechnet schon jetzt damit, dass die Richter der Politik mit dem Urteil den Auftrag erteilen werden, die Berechnungsmethode für alle Regelsätze, auch die der Erwachsenen, zu ändern. Volljährige Hartz-IV-Empfänger erhalten neben Miete und Heizungskosten einen monatlichen Regelsatz von 359 Euro. Bei Kindern und Jugendlichen liegen die Sätze niedriger.

Hinzuverdienste: Im Koalitionsvertrag haben Union und FDP festgelegt, Hinzuverdienstmöglichkeiten für Hartz-IV-Empfänger zu verbessern, um deren Arbeitsanreiz zu stärken. Eine verfassungsrechtlich gebotene Komplett-Überarbeitung der Regelsätze hätte Auswirkungen auf dieses Vorhaben. Gegenwärtig dürfen Langzeitarbeitslose bis zu 100 Euro im Monat hinzuverdienen. Darüber hinaus bleiben 20 Prozent anrechnungsfrei. Für viele Betroffene sind deshalb höher vergütete Tätigkeiten unattraktiv. Die Regierung strebt an, die Nachfrage nach Vollzeitjobs zu beflügeln.

Arbeitspflicht: Nach geltendem Recht müssen Langzeitarbeitslose jede zumutbare Tätigkeit ausüben. Dazu ist ein Arbeitsangebot erforderlich, das zusätzlich vergütet wird. Selbst der Ein-Euro-Jobber hat deshalb am Ende mehr in der Tasche als den Regelsatz. Roland Koch will, dass jeder Betroffene "als Gegenleistung für die staatliche Unterstützung einer Beschäftigung nachgeht". Klartext: Der Betroffene soll schon für den bloßen Regelsatz arbeiten.

Kosten der Unterkunft: In einem angemessenen Umfang übernimmt der Staat Miet- und Heizkosten für jeden Langzeitarbeitslosen. Laut Koalitionsvertrag will die Regierung eine Pauschalierung unter Berücksichtung regionaler Besonderheiten "prüfen". Ziel: Regional gestaffelte Einheitsbeträge, egal wie hoch die realen Wohnkosten sind.

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