Zahl der Behandlungsfehler in Rheinland-Pfalz bleibt gleich

Mainz · 483 Patienten in Rheinland-Pfalz haben sich im vergangenen Jahr falsch behandelt gefühlt. Doch nur bei 58 hat die Landesärztekammer einen Behandlungsfehler anerkannt. Das geht aus der gestern vorgelegten Bilanz hervor.

 Besteht Verdacht auf einen Behandlungsfehler, wenden sich gesetzlich Versicherte am besten an ihre Krankenkasse. Foto: Maurizio Gambarini

Besteht Verdacht auf einen Behandlungsfehler, wenden sich gesetzlich Versicherte am besten an ihre Krankenkasse. Foto: Maurizio Gambarini

Mainz. Häufig passieren die Fehler beim Operieren. Oder bei der Behandlung von Brüchen etwa der Schulter, des Arms oder des Beckens. 58 solcher Behandlungsfehler hat die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer im vergangenen Jahr anerkannt, fast genauso viele wie 2012. Im Verhältnis zu den allein rund 900 000 Krankenhausbehandlungen pro Jahr, liege die Zahl der Behandlungsfehler im Promillebereich, sagte Kammerpräsident Frieder Hessenauer.
Doch weit mehr als die 58 Patienten, bei denen der Ausschuss einen Behandlungsfehler anerkannt hat, fühlten sich falsch behandelt. 483 Patienten beschwerten sich im vergangenen Jahr bei der Landesärztekammer. Auch wenn davon nur ein geringer Teil tatsächlich als Fehler anerkannt worden sei, nehme die Kammer jeden eingehenden Antrag sehr ernst, sagt Hessenauer. Zwei Drittel der im vergangenen Jahr eingegangenen Anträge die Krankenhäuser und ein Drittel niedergelassene Ärzte. Am häufigsten (59-mal) beschwerten sich die Patienten über angebliche Fehler bei der Unfallchirurgie, der Orthopädie (41), der Allgemeinchirurgie (21), der Frauenheilkunde (21) und der Inneren Medizin (10). Bei den niedergelassenen Medizinern beschwerten sich die meisten Patienten über Orthopäden (29 Fälle), die Internisten (10), die Unfallchirurgen (9), Hausärzte (8) und Radiologen (8). Am häufigsten fühlten sich die Patienten bei Operationen falsch behandelt.
Und laut Ärztekammer sind tatsächlich bei Darm- oder Gefäßoperationen und bei der Behandlung von Brüchen die meisten Fehler in den Krankenhäusern, bei den niedergelassenen Ärzten waren es die Behandlungen von Schulter, Bandscheibe oder Knie. Fehler und Beinahe-Fehler dürften nicht verschwiegen werden, sagte Hessenauer. Nur das helfe, Schwachstellen aufzudecken und künftig Fehler zu vermeiden.
Der Schlichtungsausschuss ist mit fünf Mitgliedern besetzt: ein Jurist, zwei Ärzte und zwei Patientenvertreter. Patienten, die vermuten, dass sie falsch behandelt worden sind, können sich kostenfrei an den Ausschuss in Mainz wenden. Er ist erreichbar unter 06131/2882272.

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