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Ich bin eindeutig für eine harte Bestrafung von "Dränglern”, wie es der Volksfreund verniedlichend ausdrückt. Und zwar nicht nur bei Bedrohung durch extrem dichtes Auffahren auf der Autobahn, sondern auch auf Bundesstraßen.

Beruflich war ich rund 35 Jahre zu wesentlichen Teilen auf deutschen Autobahnen unterwegs, und die Agressivität hat bei bestimmten Teilen der Mitmenschen stark zugenommen. Das Problem ist, dass diese Asozialen schwer zu fassen sind. Eberhard Gallmeister, Oberbettingen Nirgendwo in Europa wird derart aggressiv und rücksichtslos gefahren wie in Deutschland. Das ist leider eine traurige Tatsache! Lange Zeit war ich von einem generellen Tempolimit nicht überzeugt. Ich habe meine Einstellung mittlerweile geändert. Ich bin sehr oft mit Auto und Motorrad in Frankreich unterwegs. Sobald man über die Grenze ist, fällt auf, dass alles viel gelassener abläuft. Das Motto: leben und leben lassen. Muss man die Spur wechseln, nimmt der Hintermann einfach kurz Gas weg und lässt den Vorausfahrenden ausscheren - bei uns unmöglich! Vor allem aber gibt es auf französischen Autobahnen nicht die riesigen Tempo-Unterschiede. Sie sind das Gefährlichste auf der Autobahn. Auch der Raserunfall von Karlsruhe hat hier seine Ursache! Das Limit in Frankreich ist 130 Stundenkilometer, und alle fahren zwischen 130 und 150. Die Polizei scheint diese "variable Auslegung” des Tempolimits zu akzeptieren, der Verkehr fließt. In Frankreich kommen allerdings noch zwei Dinge hinzu. Erstens: Die Franzosen benötigen kein Auto als Potenzersatz oder Statussymbol! Zweitens: Die Franzosen sind nicht die besseren Menschen. Darum sind die drastischen Strafen sehr "hilfreich”! Bei uns wären drastischere Strafen ebenso hilfreich. Aber dann schreit der ADAC wieder: Abzocke! Und noch etwas fällt auf: Die mächtige französische Autoindustrie und ihre Lobby können mit Tempolimit und deftigen Strafen ohne Probleme leben - im Gegensatz zu Deutschland, der Industrie und dem ADAC. Manfred Schaab, Daufenbach Natürlich sollten Drängler bestraft werden, gerade dann, wenn durch diese Fahrweise folgenschwere Unfälle passieren. Aber es stellt sich die Frage: Wann wird Drängeln als Drängeln angesehen beziehungsweise wann liegt der Tatbestand der Nötigung vor? Es kann nicht sein, dass auf einer mehrspurigen Autobahn ein Schleicher mit Tempo 100 - natürlich ganz links, obwohl rechts alles frei ist - den nachfolgenden Verkehr behindert. Kein Wunder, dass dann manch einem der Kragen platzt. Diese "Spezialisten" sollten auch bestraft werden. Denn solch ein Verhalten ist in vielen Fällen Grund schwerer Auffahrunfälle. Wenn die Landschaft bewundert werden soll, kann dies auch von der rechten Spur aus geschehen. Wenn ich mit Tempo 180 fahre und werde dann von einem anderen Autofahrer gedrängelt, in dem er mir fast im Kofferraum steht, dann erfüllt dies den Tatbestand der Nötigung.Thomas Becker, Burg

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