Zwei von fünf Angeklagten verurteilt

Trier. In einem komplexen, seit Anfang des Monats laufenden Verfahren vor dem Trierer Landgericht sind zwei von insgesamt fünf Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu acht- und neunmonatigen Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die beiden haben nach Überzeugung des Gerichts im September vorigen Jahres zusammen mit einem weiteren, noch nicht verurteilten Angeklagten in der Wohnung der Verlobten eines der Männer einen Mann getreten, ihm Kopfstöße gegen die Stirn versetzt und mit der Faust ins Gesicht geschlagen.

Die beiden nun Verurteilten und die Frau sollen ihm vorgeworfen haben, ein Kind der Frau misshandelt zu haben.

Auch die Frau sitzt in dem Prozess auf der Anklagebank. Sie soll mit dem Tatopfer ein Kind haben. Sie soll die beiden ebenfalls noch nicht Verurteilten mehrmals aufgefordert haben, den Mann zu bestrafen, weil er angeblich das Kind missbraucht habe und keinen Unterhalt zahle. Einen der Angeklagten soll sie angestiftet haben, das Opfer zu vergewaltigen. Einmal sollen sie ihn genötigt haben, seine Uhr herauszugeben. Der Prozess gegen die anderen Angeklagten wird noch fortgesetzt. wie

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