Zypries will stille Reserven für Bürger anzapfen

Berlin. (dpa) Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will die Rechte von Millionen Versicherten erheblich verbessern und insbesondere die Lebensversicherer zu mehr Verbraucherfreundlichkeit zwingen.

Zypries legte am Donnerstag nach jahrelangen Vorberatungen Eckpunkte für eine umfassende Reform des fast 100 Jahre alten Versicherungsvertrags-Gesetzes vor. Es soll Anfang 2008 in Kraft treten und auch für laufende Verträge von der Hausrats- bis zur Haftpflichtversicherung von Anwälten gelten. "Versicherte werden durch das neue Versicherungsvertrags-Gesetz deutlich besser gestellt", versprach die Ministerin. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßte die Vorschläge. In Deutschland gab es im Jahr 2004 nach Angaben der Versicherungswirtschaft 95 Millionen Lebensversicherungsverträge mit einer Kapitalanlage von 618 Milliarden Euro. Nach den Plänen von Zypries sollen die Inhaber von Lebensversicherungen auch dann an Überschüssen der Versicherungsunternehmen beteiligt werden, wenn sich die Firmenspitze dafür entscheidet, sie nicht auszuschütten, sondern in eine stille Reserve fließen zu lassen. Das war ein jahrelanger Streitpunkt zwischen Verbraucherschützern und Versicherungen. Speist sich diese Summe aus den Beiträgen der Versicherten, muss künftig die Hälfte den Versicherten trotz der Unternehmensentscheidung auf ihren Konten sofort gutgeschrieben werden. Je nach Lage des Unternehmens und der Ausgestaltung der Lebensversicherung können für die Versicherten im Jahr durchaus einige 100 Euro zusammenkommen, hieß es. Außerdem soll mit dem Gesetz die Kündigung von Lebensversicherungen in den ersten Jahren erleichtert werden. Bislang erhält ein Versicherter bei einer Kündigung nach einem Jahr seine eingezahlten Beiträge zumeist nicht zurück, weil die Versicherung diese mit ihren so genannten Abschlusskosten verrechnet. Künftig dürfen diese Kosten nicht mehr voll nach einem Jahr erhoben, sondern müssen auf fünf Jahre verteilt werden. Dadurch würde ein Versicherungsnehmer bei Kündigung nach einem Jahr nun zumindest einen Teil seiner Prämien zurückerhalten.

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