Hotelier-Klage ohne ErfolgGericht urteilt: Beherbergungssteuer in Trier ist rechtmäßig
Ein Trierer Hotelier ist mit seiner Klage gegen die Beherbergungssteuer vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz gescheitert. Oberbürgermeister Leibe zeigt sich sehr erfreut über das Urteil. Die Steuer bringt der Stadt einen Millionenbetrag.