Trier Kriminellen geht es immer häufiger ans ergaunerte Vermögen

Trier · Seit zwei Jahren haben es Ermittler leichter, Dealern, Dieben und Betrügern an ihr Hab und Gut zu gehen. Wie ein Fall aus der Region Trier zeigt, geht es dabei manchmal um Millionen.

 Rheinland-Pfalz zieht immer häufiger Geld, Immobilien, Autos und andere Wertgegenstände von Kriminellen ein.

Rheinland-Pfalz zieht immer häufiger Geld, Immobilien, Autos und andere Wertgegenstände von Kriminellen ein.

Foto: dpa/Bernd Wüstneck

Rheinland-Pfalz zieht immer häufiger Geld, Immobilien, Autos und andere Wertgegenstände von Kriminellen ein. Nach Angaben des Landeskriminalamts wurden im vergangenen Jahr in 396 Verfahren Vermögenswerte von über 9,3 Millionen Euro sichergestellt. Vor drei Jahren waren es in 248 Verfahren 2,6 Millionen Euro.

Damit scheint sich eine vor zwei Jahren in Kraft getretene Gesetzesverschärfung im wahrsten Sinne des Wortes auszuzahlen. Seit 2017 können die Ermittler einfacher auf das vermeintlich ergaunerte Vermögen von Kriminellen zugreifen. Die Botschaft dahinter: Verbrechen darf sich nicht lohnen. Zudem soll es den Opfern erleichtert werden, den Schaden ersetzt zu bekommen.

Nach Angaben des Leitenden Trierer Oberstaatsanwalts Peter Fritzen ergehen die meisten sogenannten Einziehungsentscheidungen wegen Drogen-, Vermögens- und Eigentumsdelikten. Dabei würden die Gewinne aus den Rauschgiftgeschäften abgeschöpft, und von den Tätern ergaunertes Vermögen werde an die Opfer zurückerstattet.

Ein schlagzeilenträchtiges Beispiel aus der Region ist der im Februar zu Ende gegangene Untreue-Prozess gegen einen 59-jährigen ehemaligen Beamten der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte der beim Jugendamt eingesetzte Kreisinspektor in 13 Jahren insgesamt  über 1,5 Millionen Euro veruntreut. Das brachte dem geständigen Mann vier Jahre Gefängnis ein.

Zudem hat die Trierer Staatsanwaltschaft laut Peter Fritzen beantragt, einen Geldbetrag in Höhe der von dem Beamten auf eigene Konten umgeleiteten 1,5 Millionen Euro einzuziehen. Stimmt das Gericht zu, kommt das gesamte Vermögen des Mannes unter den Hammer. „Was ich habe, soll man ruhig nehmen“, sagte der 59-Jährige in dem Prozess am Trierer Landgericht. „Ich brauche nichts mehr.“

Am Ende werden wohl einige Hunderttausend Euro, aber nicht die kompletten anderthalb Millionen Euro an die geschädigte Kreisverwaltung und damit letztlich an den Steuerzahler zurückfließen. Eine Erfahrung, die die Ermittler auch aus anderen Verfahren kennen. Zwischen den gerichtlich festgestellten Einziehungsbeträgen und den am Ende tatsächlich realisierten Summen klafft eine Lücke. Wie groß die ist, kann niemand sagen.

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