Neues Heizungsgesetz Alterskontrolle von Kunden? Schornsteinfeger wehren sich
Trier · Schornsteinfeger gelten für viele als Glücksbringer – doch nun hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) den Kaminkehrern eine Rolle zugedacht, die eher schlecht zu diesem Image passt. Das Handwerk wehrt sich dagegen.
Ab 2024 sollen neu installierte Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bauherren haben dabei die Wahl zwischen verschiedenen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärme und Stromdirektheizungen. Beim Einbau einer neuen Heizung in Bestandsgebäuden sind außerdem bestimmte Hybridanlagen, nachhaltige Biomasse, Solarthermie oder eine Kombination dieser Technologien möglich.
Ausnahmeregelung für Hauseigentümer ab 80 Jahren
Bestehende Heizungsanlagen müssen zunächst nicht umgestellt werden. Sollte eine bestehende Anlage defekt und nicht mehr zu reparieren sein, darf sie ab dem Jahr 2024 nur übergangsweise durch gleichwertige Technik ersetzt und für maximal drei Jahre ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht allerdings auch eine Befreiung von der „Heizen-mit-Erneuerbaren“-Vorgabe für hochbetagte Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer vor. Sind diese älter als 80 Jahre, soll dann, wenn die Heizung kaputt geht, die Pflicht zur Umstellung auf Erneuerbares Heizen entfallen. Die Überprüfung des Alterskriteriums vor Ort soll das Schornsteinfegerhandwerk übernehmen.
Schornsteinfeger kritisieren Alterskontrolle
Das aber stößt auf Kritik beim zuständigen Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. „Einen Vollzug durch das Schornsteinfegerhandwerk, das Alter unserer Kundinnen und Kunden zu überprüfen, um eine mögliche Befreiung von der „Heizen-mit-Erneuerbaren“-Vorgabe festzustellen, entspricht nicht den Grundsätzen unseres Handwerks im Umgang mit unseren Kundinnen und Kunden“, sagt Alexis Gula, Präsident des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks.
Das Schornsteinfegerhandwerk sei, so Gula, „dem Schutz der Privatsphäre und dem Respekt gegenüber den jeweiligen privaten und sozialen Lebenssituationen verpflichtet. Soziale Aspekte müssen berücksichtigt und Ausnahmetatbestände geschaffen werden, das Abstellen rein auf das Lebensalter ist zu kurz gedacht und erfüllt nicht die Intention, die mit dieser Regelung
erreicht werden sollte.“ Man würde sich wünschen, dass man im Vorfeld das Gespräch mit dem Schornsteinfegerhandwerk gesucht hätte.
Kritik auch an der Altersgrenze
Mit der Kritik an der 80-Jahre-Grenze stehen die Schornsteinfeger nicht allein. Der geplante Verzicht auf Umstellungen, wenn die Eigentümer über 80 Jahre alt sind, „dürfte einer verfassungsrechtlichen Überprüfung kaum standhalten“, sagte unlängst Gerd Landsberg, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung". „Mit Recht könnten 78- oder 79-jährige Hausbesitzer eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung geltend machen“, sagte Landsberg.