Die sieben wichtigsten Antworten Änderungen am Heizungsgesetz - Das müssen Sie jetzt wissen

Die Ampel-Koalition hat eine Einigung über wichtige Fragen beim Heizungsgesetz erzielt. Das bedeutet mehr Klarheit für Millionen von Hausbesitzern und Mietern, was genau auf sie zukommt. Hier sind die sieben wichtigsten Informationen für Sie.

Änderungen Heizungsgesetz - Das müssen Sie jetzt wissen​
Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Lange haben die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP über offene Streitpunkte beim Heizungsgesetz beraten. Jetzt steht eine Einigung. Was Sie jetzt wissen müssen.

Soll es eine Austauschpflicht für bereits eingebaute Heizungen geben?

Nein. Jede funktionierende und vor Januar 2024 eingebaute Heizung kann weiterbetrieben und repariert werden. Wird jedoch nach dem Jahreswechsel eine neue Heizung in ein Bestandsgebäude eingebaut – freiwillig oder nach einem irreparablen Schaden – muss diese Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Denn sobald die Kommune eine Wärmeplanung vorlegt, was bis spätestens 2028 überall der Fall sein wird, gelten die Anforderungen des GEG.

Welche Anforderungen gibt es für neue Heizungen im Gesetz?

Gasheizungen, die zwischen 2024 und Vorlage des Wärmeplans neu eingebaut werden, sollen ab 2029 mit mindestens 15 Prozent „grünen Gasen“ betrieben werden. Dieser Anteil soll auf 30 Prozent 2035 und 60 Prozent 2040 steigen. Gemeint sind etwa aus erneuerbaren Energien hergestelltes Biogas oder Wasserstoff. Das kann angesichts bestimmter Tarife und nicht überall verfügbarer Angebote teuer werden, weswegen es ab 2024 eine verpflichtende Beratung vor dem Einbau einer neuen Gasheizung geben wird.

Was ist mit Wasserstoff?

Eine Kommune muss in ihrer Wärmeplanung künftig ein Wasserstoff-Erwartungsgebiet ausgewiesen haben und zugleich muss eine verbindliche Vereinbarung mit dem Versorger zur Umstellung der Gas- auf Wasserstoffnetze vorliegen, heißt es bei den Grünen. Nur in diesen Fällen sei der Einbau einer auf Wasserstoff umrüstbaren Gasheizung nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung zulässig.

Welche Förderung ist geplant?

Bei der staatlichen Förderung sollen unter bestimmten Voraussetzungen 70 Prozent der Investition beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung übernommen werden, wie es aus Koalitionskreisen hieß. Geplant ist ein einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent einkommensunabhängig für alle Haushalte. Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40 000 Euro soll es eine Förderung von zusätzlich 30 Prozent geben. Zudem ist ein „Geschwindigkeitsbonus“ von 20 Prozent geplant - und zwar bis zum Jahr 2028. Ab 2028 soll dieser Bonus um 3 Prozentpunkte alle zwei Jahre sinken. Insgesamt aber ist eine Förderung von maximal 70 Prozent geplant.

Was kommt auf Mieter und Vermieter zu?

Bislang dürfen Vermieter maximal 8 Prozent der Kosten für eine Modernisierungsmaßnahme auf ihre Mieter umlegen, wenn sie zum Beispiel eine Wohnung sanieren. Wenn sie künftig eine klimafreundliche Heizung einbauen, darf die Umlage auf 10 Prozent erhöht werden, sofern der Vermieter eine staatliche Förderung in Anspruch genommen hat. Das soll Vermietern Anreize zum Heizungstausch geben. Davon profitieren auch Mieter, weil die Förderung in voller Höhe weitergegeben werden soll. Die Mieterhöhung soll dann geringer ausfallen als ohne Förderung. Zugleich soll die sogenannte Kappungsgrenze gesenkt werden: Die Jahresmiete soll sich durch eine neue Heizung nicht um mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen. Bisher liegt diese Grenze bei maximal 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von 6 Jahren. Der Präsident des Eigentümerverbandes „Haus & Grund“, Kai Warnecke, hat die Einigung der Ampel-Fraktionen auf eine Modernisierungsumlage scharf kritisiert. „Die jetzt durchgesickerten Pläne zur Modernisierungsumlage im Heizungsgesetz sind das Ende für die Heizwende im vermieteten Wohnraum, weil private Vermieter sie trotz Förderung nicht stemmen können“, sagte Warnecke der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Mittwoch). „Schnelligkeit vor Gründlichkeit war noch nie ein gutes Prinzip für gute Ergebnisse“, sagte er.

Sind künftig Pelletheizungen erlaubt?

Klar gestellt sei nun auch, dass alle Heizungstypen, auch Holz-Heizungen, weiter zugelassen seien, heißt es in der FDP. Sie versteht Pelletheizungen als Teil der von ihr geforderten Technologieoffenheit. Schon die Leitplanken hatten Pelletheizungen als gut definiert: „Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden, erfüllen die 65-Prozent-Vorgabe ausnahmslos.“ Sie werden also gestattet, obwohl das Bundesumweltamt vom Einsatz dringend abrät.

Wie geht es weiter?

Das Bundeswirtschaftsministerium wird nun bis Ende der Woche auf Basis der Einigung die Gesetzestexte ausformulieren. Am Montag soll es im Energieausschuss des Bundestags eine erneute Expertenanhörung geben. Das Gesetz könnte dann bis zum 7. Juli vom Bundestag verabschiedet werden. Das Gesetz muss auch den Bundesrat passieren. Dieser muss aber formal nicht zustimmen – sein Einfluss ist damit vergleichsweise gering.

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