Verstoß gegen das Distanzgebot Pornofotos – Gefängnisbeamtin verliert Job wegen Affäre mit Häftling

Trier · Pornofotos von sich selbst einem Gefangenen überlassen: Das Verwaltungsgericht Trier hat eine Gefängnisbeamtin wegen Verstoßes gegen das Distanzgebot aus dem Dienst entfernt.

Pornofotos – Gefängnisbeamtin verliert Job wegen Affäre mit Häftling
Foto: TV/Klaus Kimmling

Sie hatte nach Mitteilung des Gerichts vom Montag mehrere Monate lang eine Liebesbeziehung mit einem Häftling in einem Gefängnis «der Rheinschiene» gehabt.

Unter Verschleierung ihrer Identität habe die Justizvollzugsbeamtin dem Gefangenen Briefe geschrieben - mit der «Offenbarung sexueller Vorlieben und Fantasien sowie einer avisierten gemeinsamen Zukunft». Zudem habe die Frau im Alter von «über 50» ein Armband und ein T-Shirt des Mannes unerlaubt nach Hause genommen.

Vor der Gefängnisleitung hielt sie die Affäre laut Gericht geheim. Diese flog bei einer Kontrolle der Häftlings-Post auf. Das Land Rheinland-Pfalz erhob Disziplinarklage. Die landesweit zuständige Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Trier gab ihr statt.

Die Beamtin habe «ein schweres Dienstvergehen begangen und sich insgesamt als untragbar für den öffentlichen Dienst erwiesen». Sie habe «aus eigensinnigen Motiven verantwortungslos eine Gefährdungslage für den Strafvollzug geschaffen und dabei alle Kollegen schwer hintergangen», urteilte das Gericht. Mit der Überlassung von Pornofotos sowie von Aufnahmen ihrer Wohnstätte und ihres Grundstücks habe sich die Beamtin erpressbar gemacht.

Selbst nachdem der Häftling in das Gefängnis in Diez im Rhein-Lahn-Kreis verlegt und das Disziplinarverfahren eingeleitet worden sei, habe sie über Dritte versucht, die Beziehung aufrechtzuerhalten. Zum Alter des Häftlings machte das Gericht keine Angaben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Die Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz wäre möglich.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort