Brandanschlag in Saarlouis Urteil im Yeboah-Prozess: Mehrjährige Haft wegen Mordes
Vor mehr als 30 Jahren stirbt ein junger Asylbewerber bei einem rassistischen Brandanschlag in Saarlouis. Nun ist ein heute 52-Jähriger dafür verurteilt worden.
Im Prozess um den rassistischen Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft 1991 in Saarlouis und den Mord an Samuel Yeboah ist der Angeklagte Peter S. am Montag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz zu einer Freiheitsstrafe von von 6 Jahren und 10 Monaten verurteilt worden. Er hat außerdem die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er sich des Mordes an Samuel Yeboah, versuchten Mordes in 12 Fällen sowie besonders schwerer Brandstiftung schuldig gemacht hat.
Das Rechtsmittel der Berufung ist bei Verfahren, die vor einem Oberlandesgericht geführt werden, grundsätzlich nicht möglich. Allerdings können gegen das Urteil sowohl der Angeklagte, als auch die Staatsanwaltschaft Revision vor dem Bundesgerichtshof einlegen.
Peter S. war zur Tatzeit eine der zentralen Figuren der extrem rechten und gewaltbereiten Saarlouiser Skinheadszene. Auf einer Party soll er damit geprahlt haben, 1991 das Feuer in einer Saarlouiser Asylbewerberunterkunft gelegt zu haben, in dessen Folge der 27-jährige Ghanaer Samuel Yeboah qualvoll verbrannte. Eine Zeugin erstattete daraufhin Strafanzeige, woraufhin die Ermittlungen wieder aufgenommen wurden. Peter S. hatte eine Tatbeteiligung zunächst bestritten, knapp sechs Monate nach Prozessbeginn dann aber gestanden, dass er dabei war, als das Feuer gelegt wurde. Als Haupttäter bezichtigte er den späteren Neonazi-Aussteiger Heiko S.. Der wies das als „Lüge“ zurück.
Auch Vertreter der Bundesanwaltschaft werteten das Geständnis als Schutzbehauptung und forderten eine Freiheitsstrafe von 9,5 Jahren. Die Forderung bewegt sich nur knapp unter der maximal möglichen Höchststrafe von zehn Jahren - da der Täter zur Tatzeit 20 Jahre alt war, wird er nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.