Atomkraftwerk in Frankreich Reaktorblock 1 von Cattenom darf vorerst nicht wieder hochgefahren werden

Die französische Atomsicherheitsbehörde hat das Wiederhochfahren des Reaktorblocks 1 im Atomkraftwerk Cattenom untersagt.

Das Atomkraftwerk in Cattenom (Frankreich).

Das Atomkraftwerk in Cattenom (Frankreich).

Foto: dpa/Christophe Karaba

Die französische Atomsicherheitsbehörde ASN hat einen Antrag des Betreibers EDF auf Wiederhochfahren des Reaktors Cattenom 1 am Freitag (4. November) abgelehnt. „ASN ist der Ansicht, dass zwei Schweißnähte in Reaktor 1 des Kernkraftwerks Cattenom vor dem Wiederhochfahren repariert werden müssen“, teilte die Behörde mit.

Im Rahmen der Behandlung des Phänomens der Spannungsrisskorrosion habe EDF Kontrollen an den Rohrleitungen des Sicherheitseinspritzsystems von Reaktor 1 des Kernkraftwerks Cattenom durchgeführt. „Diese Kontrollen, die in der Nähe der Schweißnähte, die am stärksten betroffen sein könnten, durchgeführt wurden, brachten Hinweise zutage, die auf Rissbildung durch Spannungsrisskorrosion zurückzuführen sind“, erklärte die französische Atomsicherheitsbehörde. Zwei davon wiesen demnach mit maximalen Tiefen von 4,7 und 6,1 Millimeter signifikante Ausmaße auf.

Der Betreiber des Atomkraftwerkes hatte versucht, den Reaktor für einen Zeitraum von acht Monaten wieder in Betrieb zu nehmen, obwohl zwei „signifikante“ Korrosionsrisse an Rohren im Notkühlsystem gefunden worden sind. Teile der Rohrleitungen müssten laut EDF nun ersetzt werden. Ende Februar 2023 könne Reaktorblock 1 wieder zurück ans Netz.

Die Umweltorganisation Greenpeace Luxemburg hatte zuvor davor gewarnt, den Reaktor in Block eins des Atomkraftwerkes in Cattenom in der Region Grand Est wieder in Betrieb zu nehmen. Laut Greenpeace Luxemburg handelte es sich bei diesem Vorgehen um ein „Armdrücken mit dem ASN“.

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