Familiendrama Vater muss sich nach Messerattacke auf Tochter vor Trierer Gericht verantworten

Trier · Weil er seine an einer unheilbaren Augenerkrankung leidende Tochter töten wollte, muss sich ein 63-jähriger Mann aus Trier-Saarburg ab Ende April vor dem Trierer Landgericht verantworten.

Vater muss sich nach Messerattacke auf Tochter vor Trierer Gericht verantworten
Foto: TV/Friedemann Vetter

Die zuständige Kammer habe die wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erhobene Anklage der Trierer Staatsanwaltschaft zugelassen, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag auf Anfrage unserer Zeitung.

Das fast ein halbes Jahr zurückliegende Familiendrama hatte über die Grenzen der Region für Aufsehen gesorgt. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte seine 35-jährige Tochter mit einem Messer attackiert und schwer verletzt, nachdem er sie zuvor aus der Klinik abgeholt und zu ihrer Wohnung in Trier-Süd gebracht hatte. Trotz lebensgefährlicher Schnittverletzungen soll sich die Frau noch aus der Wohnung in den Flur geschleppt haben, wo sie von Nachbarn gefunden wurde.

Nach der Attacke auf seine Tochter soll der Vater versucht haben, sich mit dem Messer selbst zu töten. Aber auch dieser Versuch schlug fehl. Beide überlebten schwer verletzt, auch weil der Rettungsdienst rasch vor Ort war und die Schwerverletzten in die Klinik brachten.

Nach Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalts Peter Fritzen hat sich der Angeklagte stets aufopferungsvoll um seine Tochter gekümmert, die an einem unheilbaren, schweren Augenleiden erkrankt sei. Vor diesem Hintergrund habe sich der 63-Jährige entschlossen, „dem Leiden der Tochter ein Ende zu setzen und sowohl ihr Leben als auch sein eigenes zu beenden“. Da die Tochter von dem Vorhaben nichts geahnt haben soll, gehen die Ermittler vom Mordmerkmal der Heimtücke aus. Prozessauftakt ist am Donnerstag, dem 25. April. Wie viele Verhandlungstage angesetzt sind, ist noch unklar. Die Tochter tritt in dem Prozess offenbar nicht als Nebenklägerin auf. Wird er verurteilt, droht dem in Untersuchungshaft sitzenden Vater eine lange Gefängnistrafe.

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