Verbraucherschutz Watschn wegen irreführender Werbung für Hunkemöller

Sich mit Werbung für nachhaltige Bekleidung „grün zu waschen“, dieser geschickte PR-Gag scheint nicht immer aufzugehen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat Klage gegen den Textilanten Hunkemöller geführt – und gewonnen. Was die Richter bemängelt haben.

 Nicht jede als nachhaltig deklarierte Kleidung ist auch tatsächlich aus Biobaumwolle gefertigt. Foto: dpa

Nicht jede als nachhaltig deklarierte Kleidung ist auch tatsächlich aus Biobaumwolle gefertigt. Foto: dpa

Foto: Karolin Krämer

„Nachhaltig“ oder „sustainable“: Viele Produkte führen inzwischen solche Bezeichnungen und sorgen beim Verbraucher und der Verbraucherin beim Kauf für ein gutes Gewissen, etwas für Klima und Umwelt getan zu haben. Doch häufig steckt dahinter reine PR und eine irreführende Werbung. Dies hat nun das Landgericht Bochum bestätigt, und zwar im Fall des Textilanten Hunkemöller.