Grenzgänger Was Luxemburg-Pendler bei Krankheit und Invalidität beachten sollten

Trier/Luxemburg · Wer in Luxemburg zu lange krank ist, für den läuft per Gesetz der Arbeitsvertrag automatisch aus. Pendler sollten deshalb einiges beachten, wenn sie im Großherzogtum arbeiten.

 Ein Kontrollarzt der Luxemburger Krankenkasse muss ein Krankheitsbild eines Grenzgängers oder einer Grenzgängerin bestätigen.

Ein Kontrollarzt der Luxemburger Krankenkasse muss ein Krankheitsbild eines Grenzgängers oder einer Grenzgängerin bestätigen.

Foto: dpa/Jens Büttner

Solange man jung und gesund ist, weist man Fragen von Krankheit oder Invalidität oft weit von sich. Doch früher oder später trifft viele gleich, ob diesseits oder jenseits der Grenze. Und wie bereits bei den ersten TV-Infoabenden für Grenzgängerinnen und Grenzgänger nach Luxemburg stellt sich erneut heraus: Die Fragen sind individuell, vielfältig und vor allem zahlreich. Kein Wunder, dass die Veranstaltung im TV-Verlagsgebäude schnell ausverkauft war. Dabei sind die Unterschiede zum deutschen Sozialsystem durchaus beachtlich.