Mietrecht Schadensersatz unter Nachbarn

Im deutschen Zivilrecht gilt im Regelfall der Grundsatz, dass nur derjenige Schadensersatz leisten muss, der den Schaden zumindest fahrlässig verursacht (verschuldet) hat.

 Ralf   Glandien

Ralf Glandien

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Die Rechtsprechung hat aber den nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch entwickelt, der verschuldensunabhängig ist. Dies bedeutet, dass man für Schäden, die beim Nachbarn entstehen, aber von einem selbst herrühren, auch dann einstehen muss, wenn man hierfür „nichts kann“.

In einem Fall, bei dem durch einen Wohnungsbrand das im Nachbargebäude betriebene Geschäft in Mitleidenschaft gezogen wurde, hat der BGH einen Schadensersatzanspruch für die Warenvorräte und den Betriebsausfall bejaht.

Der Grund hierfür liege darin, dass der Nachbar sich rechtlich oder tatsächlich nicht gegen die Beeinträchtigung wehren könne, ihm aber auch nicht zumutbar sei, den Schaden hinzunehmen, wenn es sich nicht um eine Bagatelle handele. Denkbar sind auch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück, die der Nachbar zunächst für rechtmäßig halten darf, auch weil er darauf vertraut, dass diesbezügliche Vorschriften eingehalten werden, wenn hierdurch zum Beispiel ein Schaden an seinem Gebäude entsteht.

Ralf Glandien ist Rechtsanwalt und Vorsitzender von Haus und Grund Trier.

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