Coronavirus Sozialversicherung für Grenzpendler ruht derzeit

Trier/Berlin · Die vorübergehende Arbeit im Homeoffice hat keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht von deutschen Arbeitnehmern, die in Luxemburg angestellt sind. Das bestätigte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am Freitag dem Trierer Bundestagsabgeordneten Andreas Steier (CDU).

Andreas Steier informiert über Sozialversicherungspflicht für Grenzgänger
Foto: friedemann vetter (ve._)

(hw)

Worum geht es? Deutsche Grenzpendler, die in Luxemburg arbeiten aber mehr als 25 Prozent (etwa 55 Arbeitstage) in Deutschland arbeiten, müssten ihre Sozialversicherungsbeiträge eigentlich für diese Zeit in Deutschland zahlen.

Doch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das luxemburgische Sozialministerium hätten sich informell auf eine Aussetzung dieser Regelung während der Corona-Krise verständigt, teilt der CDU-Abgeordnete Andreas Steier mit. „Es gibt also keinen Grund zur Sorge: Wer wegen der Corona-Pandemie in Heimarbeit von Deutschland aus für seinen Luxemburger Arbeitgeber tätig ist, muss nicht fürchten, nach Artikel 13 VO (EG) Nr. 883/2004 über die 25-Prozent-Schwelle in diesem Jahr zu kommen.“

Die Regelung über die Sozialversicherung hat keine Auswirkung auf die sogenannte 19-Tage-Regel bei der Besteuerung.


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