BeschäftigungFrist für Arbeitgeber verlängert
Anzeige schwerbehinderter Beschäftigter bis zum 30. Juni 2020 möglich.
Anzeige schwerbehinderter Beschäftigter bis zum 30. Juni 2020 möglich.
() Die Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Agentur für Arbeit Trier bieten am Donnerstag, 25. Juni, ein Webinar für Eltern an, deren Kinder gerade auf dem Sprung von der Schule in den Beruf sind.
() Der Gesetzgeber hat im Sozialschutzpaket II die Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld gelockert: Vom 1. Mai bis zum 31. Dezember dieses Jahres können Personen, die während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine Nebentätigkeit aufnehmen, bis zur vollen Höhe des bisherigen Nettomonatseinkommens hinzuverdienen, ohne dass dies aufs Kurzarbeitergeld angerechnet wird.