CUM-EX-STEUERSÜNDER Milliarden-Schäden durch krumme Geschäfte

Berlin · Das Finanzministerium räumt einen rasanten Zuwachs von Verdachtsfällen ein.

 Aktienhändler sitzen auf dem Parkett der deutschen Börse in Frankfurt vor ihren Monitoren. Mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften sollen Banken und Börsenhändler Medienberichten zufolge den deutschen Staat um 5,3 Milliarden Euro betrogen haben.

Aktienhändler sitzen auf dem Parkett der deutschen Börse in Frankfurt vor ihren Monitoren. Mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften sollen Banken und Börsenhändler Medienberichten zufolge den deutschen Staat um 5,3 Milliarden Euro betrogen haben.

Foto: dpa/Alexander Heinl

Der Schaden für den deutschen Staat durch breitangelegten Steuerbetrug mittels sogenannter Cum-Ex-Deals ist deutlich größer als bislang offiziell dargestellt. Wie das Bundefinanzministerium am Donnerstag mitteilte, wurden bei Bund und Ländern bislang 417 Verdachtsfälle mit einem Gesamtvolumen von 5,3 Milliarden Euro aufgegriffen. Union und SPD hatten den Schaden zuletzt auf rund eine Milliarde Euro taxiert. Auch war noch im Oktober von 259 Fällen die Rede gewesen. Nachfolgend die wichtigsten Hintergründe zu dem brisanten Thema:

Was genau sind Cum-Ex-Geschäfte?

Solche Deals laufen vereinfacht gesagt darauf hinaus, dass eine Steuer einmal abgeführt, aber mehrfach zurückgefordert wird. Durch windige Konstruktionen beim Aktienhandel mit („Cum“) oder ohne („Ex“) Dividendenanspruch konnten sich betuchte Anleger die Kapitalertragsteuer gleich mehrfach vom Staat erstatten lassen (siehe Extra). Nach früheren Schätzungen könnten dem deutschen Fiskus auf diese Weise etwa zwölf Milliarden Euro entzogen worden sein. Der Finanzfachmann der Grünen, Gerhard Schick, hält diese Größenordnung auch weiter für realistisch. Denn die jetzt vom Finanzministerium eingeräumten 5,3 Milliarden Euro bezögen sich nur auf Fälle, an denen aktuell gearbeitet werde. „Dazu kommen aber noch alte Fälle, die wegen der Verjährungsfristen gar nicht mehr aufgegriffen werden“, sagte Schick unserer Redaktion.

Was wurde gegen diese Praxis getan?

Bereits im Jahr 1992 hatte der hessische Staatskommissar August Schäfer vor Cum-Ex-Geschäften gewarnt. Aber erst 2012, also 20 Jahre später, kam es zu einem wirksamen Gesetz gegen dieses gigantische Steuerschlupfloch. Zwischenzeitliche Korrekturen hatten eher zu einer Verschlimmbesserung geführt. So wurden solche Deals zwar inländischen Banken untersagt. Dafür blühte der Missbrauch jedoch vom Ausland aus munter weiter. Auf Betreiben von Grünen und Linkspartei beschäftigte sich ein Untersuchungsausschuss des Bundestages rund eineinhalb Jahre lang mit den dubiosen Vorgängen. Sein im Juni 2017 veröffentlichter Abschlussbericht trug allerdings die Handschrift der Regierungsparteien Union und SPD. Ihr Tenor damals: Der Regierung, insbesondere dem Finanzministerium, sei kein Vorwurf zu machen. Denn Cum-Ex sei schon immer rechtswidrig gewesen. Zugleich bezifferte man den Steuerschaden auf rund eine Milliarde Euro.

Wie reagiert das Finanzressort jetzt?

Das Bundesfinanzministerium wies gestern darauf hin, dass von den 5,3 Milliarden Euro bislang 2,4 Milliarden Euro an Kapitalertragsteuer erfolgreich zurückgefordert oder erst gar nicht ausgezahlt wurden. Manche der aufgegriffenen Fälle würden sich auch noch in einem frühen Stadium befinden. Zusätzlichen Handlungsbedarf sieht das Ressort nicht. Denn mit der Änderung rechtlicher Regelungen im Jahr 2012 seien auch die technischen Möglichkeiten für Cum/Ex beseitigt worden, erklärte ein Sprecher auf Nachfrage.

Was fordert die Opposition?

„Bislang gibt es null politische Konsequenzen“, kritisierte dagegen der grüne Finanzexperte Schick. So müsse etwa die Steuerverwaltung deutlich effektiver werden, meinte er. „Im Geschäftsbereich des Finanzministeriums fehlt es an der Kooperation zwischen Finanzmarkt­experten und Steuer­experten. Da weiß der eine nicht, was der andere tut.“ Außerdem müsse die Finanzaufsicht des Bundes (Bafin) „die Transaktionsdaten an den Börsen akribisch auswerten, um betrügerischen Geschäften frühzeitig auf die Schliche zu kommen“, verlangte Schick.

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