Entlastungspakete Energiepauschale von 300 Euro: So viel bekommen Sie wirklich ausgezahlt

Die Energiepauschale sorgt für einige Verwirrung. Wir erklären, warum Arbeitnehmer auf der nächsten Gehaltsabrechnung meistens weniger als den theoretischen Betrag von 300 Euro erhalten.

Die meisten Beschäftigten bekommen weniger als 300 Euro Energiepauschale.

Die meisten Beschäftigten bekommen weniger als 300 Euro Energiepauschale.

Foto: dpa-tmn/Catherine Waibel

Die Bundesregierung hat Anfang September das inzwischen dritte Entlastungspaket beschlossen (mehr hierzu in unserer Infostrecke). Es ging dabei erneut um die Energiepauschale, doch für die Beschäftigten blieb alles bei dem Stand, der schon vorher bekannt war. Für sie war in der ersten Jahreshälfte 2022 (im damals zweiten Entlastungspaket) festgelegt worden, dass es maximal 300 Euro vom Staat geben werde, um die Belastungen durch gestiegene Preise bei den Verbrauchern abzufedern.

Doch die meisten Arbeitnehmer bekommen nicht den vollen Betrag. Die Energiepauschale, die offiziell den noch sperrigeren Namen Energiepreispauschale (EPP) trägt, muss nämlich versteuert werden.

Wer sein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit bezieht, erhält die Energiepauschale später über die Steuererklärung. Für Rentner, Fachschüler und Studierende wurde mit dem jüngsten Paket nachträglich jeweils eine Einmalzahlung beschlossen.

Wie viel bekommen Arbeitnehmer von der Energiepauschale ausgezahlt?

Zunächst gibt es eine gute Nachricht für alle, die als Arbeitnehmer ihren Lohn monatlich überwiesen bekommen. Die Auszahlung erfolgt direkt über den Arbeitgeber. Der September-Lohn fällt demnach etwas höher aus als sonst. Der individuelle Abzug, der von der Energiepauschale an den Staat zurück geht, wird vom Arbeitgeber über die Lohnsteuer abgeführt.

Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass durchschnittlich 193 Euro netto bei den Beschäftigten ankommen. Bei einem hohen Gehalt können aber auch weniger als 150 Euro übrig bleiben. Wer unter dem steuerlichen Freibetrag bleibt, bekommt die vollen 300 Euro. Die Freibeträge liegen für Singles bei 10.347 Euro jährlich und für Verheiratete bei 20.694 Euro jährlich.

Wie kann man berechnen, wie viel von 300 Euro Energiepauschale übrig bleibt?

Mit verschiedenen Online-Tools können Sie Ihren individuellen Vorteil durch die Energiepauschale berechnen. Die folgenden Beispiele beruhen auf einem Rechner zur Lohnsteuer-Entlastung, den das Bundesministerium für Finanzen anbietet. Er zeigt Ihnen an, wie viel Geld Sie durch die Energiepreispauschale sowie die Erhöhung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags aus den Entlastungspaketen erhalten.

Wie hoch ist die Energiepauschale bei welchem Gehalt? – Rechenbeispiele

  • Monatsgehalt brutto: 1500 Euro - Energiepauschale: 237 Euro
  • Monatsgehalt brutto: 2500 Euro - Energiepauschale: 217 Euro
  • Monatsgehalt brutto: 4000 Euro - Energiepauschale: 199 Euro
  • Monatsgehalt brutto: 5500 Euro - Energiepauschale: 180 Euro

Der einzige Haken dabei: Die Berechnung erfolgt immer nur für einen Single mit Steuerklasse I. Im Folgenden geben wir deshalb Tipps für eine Berechnung mit Ihrer persönlichen Steuerklasse.

Wie bekomme ich die Energiepauschale mit einem Brutto-Netto-Rechner raus?

Falls Sie die Informationen für eine andere Steuerklasse benötigen, sollten Sie auf einen der zahlreichen Brutto-Netto-Rechner im Internet ausweichen. Damit können Sie realistisch ermitteln, was am Ende für Sie herausspringt.

Geben Sie ihr monatliches Bruttogehalt ein und überprüfen Sie, ob alle Angaben inklusive der Steuerklasse stimmen. Notieren Sie sich das Nettogehalt, das dabei herauskommt. Anschließend wiederholen Sie die Berechnung, geben aber ein um 300 Euro höheres Gehalt ein. Die Differenz der beiden Ergebnisse zeigt Ihnen, wie viel Sie von der Energiepauschale erwarten können.

Beachten Sie, dass eine einfache Rechnung dieser Art nicht zwangsläufig alle denkbaren steuerlichen Gegebenheiten berücksichtigen kann. Abweichungen sind möglich.

Warum wurde beschlossen, die 300 Euro EPP zu versteuern?

Nur eine Minderheit der Beschäftigten erhält tatsächlich die Energiepauschale in voller Höhe. Genau so ist es in der Ausgestaltung dieser staatlichen Hilfe vorgesehen. Geringverdiener sollen stärker entlastet werden als Spitzenverdiener. Über den Mechanismus der Besteuerung schrumpft der ausgezahlte Betrag mit steigendem Einkommen.

Ob sich aus den bisherigen Maßnahmen eine angemessene Unterstützung niedriger Einkommen ergibt, bleibt auch nach dem dritten Entlastungspaket umstritten. Mit dem dritten Paket wurde die Energiepauschale auch auf Rentner, Studenten und Fachschüler ausgeweitet. Während Rentner ihre Einmalzahlung von 300 Euro automatisch – und ebenfalls versteuert – ausgezahlt bekommen, war zunächst noch nicht geklärt, wie Studenten und Fachschüler an ihre Energiepauschale von 200 Euro kommen. Ein Modus für die Auszahlung muss mit den Bundesländern erarbeitet werden.

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