Grenzgänger Pendler-Petition für Aussetzung der 19-Tage-Frist

Trier · Müssen Grenzpendler künftig als Folge der Corona-Krise mehr Steuer zahlen, weil sie – statt in Luxemburg – nun zu Hause in Deutschland am Schreibtisch sitzen und arbeiten? Eine Frage, die derzeit nicht wenige Arbeitnehmer aus der Region  umtreibt, die sich zu normalen Zeiten jeden Morgen ins Auto, in den Zug oder Bus setzen, um ins Großherzogtum zu fahren.

Im sogenannten Doppelsteuerabkommen, das Luxembug mit mehreren Anrainerländern geschlossen hat, ist festgelegt, wie viele Arbeitstage jemand höchstens in seinem Heimatland arbeiten darf, ohne  dafür dort Steuern zahlen zu müssen. In Frankreich liegt diese Grenze bei 29 Tagen, in Belgien bei 48 Tagen. In Deutschland dagegen gilt die 19-Tage-Grenze. Liegen Arbeitnehmer darüber, müssen sie einen Teil des Gehalts in ihrem Heimatland versteuern.

In einer von mittlerweile 5000 Bürgern unterzeichneten Petition fordern die Trierer Initiatoren, dass es für Grenzgänger durch die Corona-Krise keine steuerlichen Nachteile geben dürfe und die 19-Tage-Regel ausgesetzt werden müsse. Die Pendler befürchten finanzielle Einbußen, dabei handele es sich um einen Fall höherer Gewalt, den weder der Steuerpflichtige noch der Arbeitgeber in der Hand habe, wie es in der Petition heißt.

Der Trierer Oberbürgermeister Wolfram Leibe hatte erst vor einigen Tagen gesagt, dass das Bundesfinanzministerium überlege, die 19-Tage-Regelung auszusetzen. Nach Ansicht des Experten für grenzüberschreitendes Steuerrecht, Stephan Wonnebauer aus Trier, sind die Nachteile, die Pendlern durch das Überschreiten entstehen könnten, meist nicht so gravierend. Es gebe auch Arbeitgeber in Luxemburg, die für ihre Beschäftigten die höheren Steuerzahlungen übernehmen würden.

Zum Thema Grenzpendler in der Corona-Krise gibt es heute, 17 bis 19 Uhr, eine Telefonaktion mit fünf Experten. Mehr dazu auf Mehr Wert!-Seite 24

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