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Grundsteuerreform: Was Eigentümer in NRW wissen müssen

Knapp vier Millionen private Haushalte haben 2018 Grundbesitz in NRW gehabt: Einige darunter den wahrgewordenen Traum der eigenen vier Wände. Auf sie und alle weiteren, die seitdem Grundstücke gekauft haben, kommt nun ab Juli die Grundsteuerreform zu. Die Grundsteuer wird heute noch auf Basis alter Einheitsbewertungen berechnet. Die berufen sich auf das Jahr 1964. Das geht nicht mehr, befand das Bundesverfassungsgericht 2018. Deshalb müssen jetzt alle Einheiten neu bewertet werden. Möglicherweise kommt auch noch eine dritte, neue Grundsteuer hinzu: die Grundsteuer C. Diese können Städte und Gemeinden selbst einführen für baureife, aber unbebaute Grundstücke. Das soll Bodenspekulation vorbeugen. Gebäude und Grundstücke sind in den vergangenen Jahren ja deutlich teurer geworden. Steigt deshalb jetzt auch die Grundsteuer? Nein, zumindest nicht zwangsläufig. Das Gesetz legt schließlich fest, dass die Reform "aufkommensneutral" sein soll. Das heißt, die Einnahmen für die Stadt aus der Grundsteuer sollen sich nicht wegen der Neubewertung der Grundstücke und der veränderten Grundsteuermessbeträge erhöhen. Aber: Innerhalb dieses "Steuerbergs" wird es zu Verschiebungen kommen. Das heißt, dass einige Grundstückseigentümer ab dem Jahr 2025 mit dem neuen Verfahren vermutlich weniger Steuern zu zahlen haben, andere dafür mehr. Bisherige Ungerechtigkeiten sollen ja laut Gerichtsurteil auf diese Weise behoben werden.

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