Finanzen So gibt’s Geld vom Finanzamt zurück

Trier · Aktionswoche der Behörde mit Auskunft und Tipps zum Antragsverfahren von Steuerfreibeträgen.

 Kosten für eine Haushaltshilfe können vorab als Freibetrag den monatlichen Steuerabzug reduzieren.

Kosten für eine Haushaltshilfe können vorab als Freibetrag den monatlichen Steuerabzug reduzieren.

Foto: dpa/Ralf Hirschberger

() Wer als Arbeitnehmer weite Wege zur Arbeit fährt, aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhält oder beispielsweise durch Kinderbetreuungskosten oder Unterhaltszahlungen eine hohe finanzielle Belastung hat, kann sich beim Finanzamt einen Steuerfreibetrag eintragen lassen. Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können aber auch Handwerkerleistungen oder Kosten für eine Haushaltshilfe vorab als Freibetrag die monatliche steuerliche Belastung beim Lohnsteuerabzug reduzieren. Der Steuerfreibetrag kann für einen Zeitraum von zwei Jahren beantragt werden.

Was hierbei zu beachten ist, wie ein solcher Antrag auf Lohnsteuerermäßigung funktioniert und was alles als Freibetrag berücksichtigt werden kann, erläutert die

Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter vom 26. bis 30. Oktober im Rahmen der Aktionswoche „Freibeträge und Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren“.

Unter der Rufnummer 0261-20179279 stehen die Experten der Steuerverwaltung

von Montag bis Donnerstag, 8 bis 17 Uhr, und Freitag, 8 bis 13 Uhr, für Fragen zur Verfügung.

Die erforderlichen Vordrucke für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren für das Jahr 2021 sind bereits im Internet unter: https://www.lfst-rlp.de/vordrucke (Lohnsteuer / Lohnsteuerermäßigung 2021) oder vor Ort im Finanzamt erhältlich.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort