Justiz Urteil über Kammerbeiträge liegt vor

Trier · () Teilerfolg für zwei regionale Firmen, deren Geschäftsführer sich gegen vermeintlich falsche Beitragsbescheide der Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier gewehrt hatten.

Wie unsere Zeitung bereits berichtet hatte, hat das Trierer Verwaltungsgericht die beklagten Beitragsbescheide für das Jahr 2014 aufgehoben. Die Voraussetzungen für die Bildung einer Liquiditätsrück­lage hätten in dem Jahr nicht vorgelegen, heißt es in der erst jetzt vorliegenden Urteilsbegründung. Von daher habe die Kammer ihren eigenen Vorschriften nicht in vollem Umfang Rechnung getragen, urteilten die Trierer Verwaltungsrichter. IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Glockauer ist mit dem Urteil dennoch zufrieden. Der Grund: Nach Ansicht der Richter sind die ebenfalls beklagte weitere Wirtschaftsplanung für das Jahr 2014 sowie die Beitragsbescheide für die Jahre 2016 und 2017 nicht zu beanstanden. Eine unzulässige Vermögensbildung sei nicht erfolgt, und die Ausgleichsrücklagen seien nicht zu beanstanden, heißt es im Urteil. Zudem habe die Kammer auch keinen Verstoß gegen das Gebot der Schätzgenauigkeit feststellen können. Wie es nach dem Urteil weitergeht, ist noch offen. Möglich ist, dass eine Seite die Zulassung der Berufung beantragt. Würde das Urteil rechtskräftig, bekämen die beiden klagenden Unternehmer ihre 2014er Beiträge erstattet.

Ob weitere Unternehmen davon profitieren, müsste laut Glockauer noch geprüft werden. Er freute sich besonders über das Testat des Gerichts, kein unzulässiges Vermögen angehäuft zu haben.

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