Kriminalität Geschäftsführer aus dem Kreis Bitburg-Prüm wegen Insolvenzverschleppung auf der Anklagebank

Exklusiv | Trier · Kann ein Eifeler Geschäftsführer im zweiten Anlauf seine Unschuld beweisen? In erster Instanz wurde der Geschäftsmann wegen Insolvenzverschleppung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Jetzt läuft die Berufung.

 Wenn ein Insolvenzantrag zu spät gestellt wird, kann das böse Folgen haben.

Wenn ein Insolvenzantrag zu spät gestellt wird, kann das böse Folgen haben.

Foto: dpa/Fernando Gutierrez-Juarez

In einem Berufungsverfahren muss sich am Montag ein Geschäftsführer aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm vor dem Trierer Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vorsätzliche Insolvenzverschleppung, Bankrott und das Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung vor.